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Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen |
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#1
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In 1993 haben mein damaliger Ehemann und ich einen notariellen Erbvertrag vor einem Kölner Notar beurkundet. Zwischenzeitlich wurde die Ehe geschieden und sowohl unsere Tochter als Begünstigte als auch mein Exmann als auch ich haben neue Anschriften.
Nun zu meiner Frage: wird ein Erbvertrag beim Nachlassgericht hinterlegt und müssen/sollten die neuen Anschriften dann dem Nachlassgericht oder dem seinerzeitigen Notar mitgeteilt werden? Da sowohl meine Tochter als auch ich keinerlei Kontakt mehr zum Vater/Exmann haben: wie erfährt meine Tochter als Begünstigte vom evtl. Ableben ihres Vaters da nicht zu erwarten ist, dass die zweite Ehefrau sie hierüber in Kenntnis setzt. Vielen Dank für entsprechende Antworten. |
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#2
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Hallo,
Erbverträge können notariell hinterlegt oder in die amtliche Aufbewahrung gegebene werden. Hier sollten Sie Ihren Notar befragen. In diesem Zuge können Sie auch gleich die geänderten Anschriften übermitteln. Im Falle des Ablebens hat das Nachlassgericht die Aufgabe im Testament benannte Personen oder auch gradlinig Verwandte mit Pflichtteilanspruch (also Ihre gemeinsame Tochter) ausfindig zu machen und über das Versterben in Kenntnis zu setzen. Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
erbvertrag, nachlassgericht, notar |
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