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Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen |
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#1
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Hallo zusammen,
wir (Ehepaar 2 leibliche Kinder unter 18), wurden im Freundeskreis drauf hingewiesen doch schnellstmöglichst ein Testament auf Gegenseitigkeit zu verfassen. Hintergrund: Im Falle des Ablebens eines Ehepartners soll von Amtswegen ein Vormund bestellt werden der die Erbschaftlichen Belange der Kinder regelt. Ist das wirklich so? Wenn ja, würde es als erstes genügen ein Testament (letzen Willen) ala Berliner Testament auf Gegenseitigkeit zu verfassen und dieses beim Amtsgericht zu hinterlegen? Wir scheuen uns derzeit aufgrund der Kosten, dieses Notariell ausführen zu lassen. Später soll dies noch geändert werden. Freue mich auf eure Rückmeldungen. Gruss Svenja |
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#2
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Aus meiner Sicht reichte es, ein "Berliner Testament" formgerecht zu erstellen und dies beim Nachlassgericht zu hinterlegen. Das kostet z.B. in Bayern um die 80€.
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#3
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Hallo Skyscraper,
danke für die schnelle Info. Also stimmt die Aussage tatsächlich? Gruss Svenja |
#4
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Ja so haben wir das gemacht.
Wenn ihr Bedenken habt, dass die Kinder unter Betreuung kommen, wäre eine Betreuungsverfügung eventuell eine Lösung. Aber ich bin mir überhaupt nicht sicher, ob minderjährige Erben generell einen Nachlasspfleger (Vormund) zugeteilt bekommen und das Problem in der von euren Bekannten geschilderten Form existiert. |
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