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Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen |
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#1
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Guten Tag,
folgende Situation: Der Vater (verwitwet) von zwei Kindern stirbt. Im Testament wird der Sohn zur Hälfte als Erbe genannt, die Tochter allerdings vom Erbe ausgeschlossen (durch explizite Nichtnennung). Die enterbte Tochter hat jedoch zwei Kinder (Die Enkel des Verstorbenen), die für die andere Hälfte des Erbes explizit als Erben im Testament genannt werden. Es erben also der Sohn 1/2 sowie die genannten Enkel je 1/4 des Gesamtnachlasses. Die Tochter hat einen Plichtteilanspruch von 1/4 des Gesamterbes, wenn ich es richtig verstanden habe, den sie auch geltend macht. Die Frage ist nun, wer von den im Testament genannten Erben muss diesen Pflichtteil nun bezahlen? Wird jedem Erben, also dem Sohn und den Enkeln des Verstorbenen jeweils 1/4 des Erbes abverlangt? Oder wird nur den Enkeln jeweils die Hälfte ihres Erbes abverlangt, weil sie ja die leiblichen Kinder der Tochter sind? Vielen Dank für Ihre Zeit Leibniz |
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#2
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Oder anders gefragt, spielt es für die jeweiligen Anteile des von den Erben zu zahlenden Pflichtteils eine Rolle, ob die Erben in der gesetzlichen Erbfolge hinter dem Pflichtteilnehmer stehen?
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#3
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Hallo,
hier finden Sie einen sehr kleinen aber feinen Artikel zu der Problematik, welcher Erbe den Pflichtteil zahlt. Die Verwandtschaftsverhältnisse untereinander spielen dabei keine Rolle. In diesem Fall zahlt die Erbengemeinschaft zusammen / anteilig nach Erbquote den Pflichtteilsberechtigten aus. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
auszahlung, enkel, kinder, pflichtteil, pflichtteilsanspruch |
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