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Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen |
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#1
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Wir und eine andere Partei haben geerbt.
Laut Erbschein, Wir 75% , die andere Partei 25%. Aufzuteilen ist nur Bargeld. Anfang August bekamen wir Post von einer Anwältin der Gegenpartei mit dem Inhalt, Wir bestreiten die Richtigkeit des Erbscheines. Nach Prüfung melden wir uns Zeitnah. Das ist nun 2 Monate her. Daraufhin haben wir uns auch rechtlichen Beistand gesucht. Dort wurde uns mitgeteilt dass der Erbschein nicht angefochten wurde, und die Fristen bereits abgelaufen sind. Auf 2 Anschreiben unseres Anwalts erhielten wir von der Gegenseite keine Antwort. Wenn wir nun auf Auseinandersetzung klagen, wer bezahlt die Kosten? Kann oder bekomme ich meine Anwaltskosten von der Gegnerischen Partei zurück. Denn ich glaube Sie verweigern die Erbaufteilung aus Gehässigkeit um unseren Erbanteil durch Gebühren auch auf 25% zu drücken. |
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#2
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Hallo, am besten wenden Sie sich in dieser Frage an Ihren Anwalt, denn das ist von vielerlei Faktoren abhängig und auch davon, ob Sie eine Rechtschutzversicherung haben, die solche Fälle möglicherweise abdeckt.
Grundsätzlich könnte man aber sagen: - Anwaltskosten zahlt der, der den Anwalt beauftragt hat - Gerichtskosten übernimmt die Partei, die den Rechtstreit verliert - bei einem Vergleich werden die Kosten unter Umständen aufgeteilt Das ist aber eher aufgeschnapptes Wissen - eine Erkundigung bei Ihrem Anwalt sollte Klarheit bringen. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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#3
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Hallo denke auch das der Weg zum Anwalt hier das Beste ist. Aber in der Regel trägt der die Kosten, der den Prozess verliert. Ansonsten gibt es auch ein paar Möglichkeiten wie sich das Ganze finanzieren lässt. Also sag ich auch mal so "Ruhig Mut zur Klage".
Liebe Grüße |
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Stichworte |
anwaltskosten, aufteilung, erbschein, frist, gerichtskosten |
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