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Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen |
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Erbengemeinschaft, bestehend aus Mutter und 3 Geschwister
Leider habe ich seit Jahren keinen Kontakt zum Elternhaus und einem Geschwisterteil. Der andere Geschwisterteil pflegte meinen Vater und auch Mutter. Mutter stark dement. Die pflegende Schwester hat ihren Ehemann beauftragt mir den Nachlass (telefonisch) mitzuteilen. Sie oder Er ist mein Ansprechpartner? Die beiden haben einen Erbschein beantragt. Kurz vor der Beisetzung habe ich sie besucht und habe um Einsicht und Herausgabe der Nachlassunterlagen zu meinem Erbteil gebeten. Das wurde kategorisch abgelehnt. Wie erfahre ich, ob der Nachlass im Wert stimmt? Und wer zahlt mir mein Erbanteil aus? Kann ich das durch das Nachlassgericht klären lassen. Ich wohne über 500 Km entfernt und bin unheilbar krank. Weiss nicht was zu tun ist. |
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#2
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Hallo,
das grundlegende Problem ist, dass Sie sich in einer Erbengemeinschaft befinden. Diese hat solange Bestand, bis eine Einigung erreicht und das Erbe auseinandergesetzt wurde. Dann kann jeder Erbe seinen Anteil aus der Erbengemeinschaft erhalten, wo in der Regel der Erbe für die Auszahlung zuständig ist, der den größten Teil geerbt hat... Mehr dazu erfahren Sie hier: Erbengemeinschaft auflösen - Erbrecht Ratgeber Hier geben wir auch noch einmal Hilfestellung, wie eine zeitnahe Auseinandersetzung bei Streit inerhalb der Erbengemeinschaft erreicht werden kann: Erbengemeinschaft Auseinandersetzung bei Streit und Uneinigkeit - Erbrecht Ratgeber Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
auszahlung, erbengemeinschaft, erbteil, nachlassgericht |
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