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Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen |
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#1
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Hallo
Wenn eine Mutter dem Kind vorzeitig Geld überlassen will (vorzeitiges Erbe), wie muss man das privat dokumentieren? Sprich ohne einen Notar zu konsultieren. Geht das durch eine handschriftliche Mitteilung die beide Seiten unterschreiben? Und jeder ein Exemplar erhält? Und wenn die Mutter dies zusätzlich in das Testament aufnimmt, dass Summe X anzurechnen ist? Oder kann letzteres entfallen wenn der Beleg zum Zeitpunkt des Todes beim Amtsgericht eingereicht wird? Das Kind benötigt ggf. zu einem späteren Zeitpunkt, einen Nachweis bei der Scheidung, dass das Geld durch eine Schenkung zustande kam bzw. das es vererbt wurde. Ein Anwalt meine, es wäre ausreichend wenn das Geld auf das Konto der Tochter überwiesen wird (Alleiniges Konto) und entsprechend gekennzeichnet wäre. So haben beide einen Nachweis. Aber das wäre doch arg einfach oder? Grüße |
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#2
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Hallo,
Sie sollten einem Anwalt immer mehr trauen, als einem Forum ... aber genauso hätte ich es auch gemacht! Überweisung des Betrags X mit dem Verwendungszweck "Schenkung". So haben immer beide Seiten einen Nachweis auf dem Kontoauszug, der bitte mit Sorgfalt aufbewahrt werden sollte. Liebe Grüße, Erbrecht Einfach
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#3
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Am besten an einen Notar wenden
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#4
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Wieso denn das? Das verursacht nur unnötige Kosten. Wie oben erwähnt reicht ne Überweisung mit Vermerk
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#5
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Eine Überweisung sollte ausreichen ist aber auch wichtig da ich nicht denke das ein nicht notariel Begalubigtes Schriftstück mit 2 unterschriften genügt.
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Stichworte |
dokumentieren, erbe, notar, schriftlich |
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