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Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen |
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#1
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Hallo , ich habe folgendes Problem. Der Lebensgefährte meiner Schwägerin ist verstorben und hat meine Schwägerin als alleinige Erbin eingesetzt. Aus der geschiedenen Ehe des Lebensgefährten sind 3 Kinder hervorgegangen. Im Februar 2017 sind nun meine Schwägerin und ihr Lebensgefährte in eine neue Mietwohnung umgezogen und mein Mann und ich haben dabei geholfen, da der Lebensgefährte 82 Jahre und schon sehr krank war. Für unsere Hilfe bekamen wir von ihm einen alten Anhänger ( zul. Gesamtgewicht 450 kg ) den er nicht mehr brauchte. Dieser Anhänger ist 37 Jahre alt und nichts mehr wert. Wir haben über diese Schenkung nichts schriftliches nur der KFZ Schein und den KFZ Brief.
Wenn nun die Kinder aus erster Ehe den Pflichtteil verlangen, muß ich den alten Anhänger zurück geben oder wird der jetzige Wert errechnet und ich kann diesen dann an die Pflichterben zahlen oder wird der Anhänger als Sachwert nicht mit in der Pflichtteil eingerechnet? Ich möchte diesen Anhänger gerne behalten, da es ein Andenken an den Lebensgefährten meiner Schwägerin ist und für mich einen ideellen Wert hat. Ich bitte um Antworten Danke Elisabeth |
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#2
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Hallo Elisabeth,
natürlich werden Sachwerte auch bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt. Bestes Beispiel: Immobilien. In diesem Fall wird der Zeitwert angesetzt - also der Wert, den Sie bei einem Verkauf im Zeitpunkt des Todes hätten erzielen können. Dies wird nach Ihrer Schilderung nicht allzu viel sein. Sie sollten mit offenen Karten spielen und die Schenkung des Anhängers melden - möglicherwiese wird sogar davon abgesehen, diesen in die Erbmasse mit einzubeziehen. Liebe Grüße, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
alleinerbe, pflichtteil, schenkung |
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