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Erbengemeinschaft mit Bruder - Ausschluss mittels Testament und Patientverfügung

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 17.11.2020, 21:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.11.2020
Beiträge: 1
Standard Erbengemeinschaft mit Bruder - Ausschluss mittels Testament und Patientverfügung

Nach dem Tod des Vaters bin ich mit meinem verhassten Bruder, der diesen nie gut behandelt hat, in eine Erbengemeinschaft geraten. Ich möchte diesen daher nie wieder sehen und aus meinem Leben und meines späteren Erbes ausschließen. Ich selbst bin alleinstehend.

Ich habe mir nun überlegt mittels eine Patientenverfügung/ evtl. Generalvollmacht einen gerichtlich bestellten Betreuer zu ernennen, der mich im Fall einer schweren Erkrankung, betreuen sollte. In der Patientenverfügung sollte auch der Hinweis darauf, das ein Testament beim Nachlassgericht vorliegt, für den Fall das ich versterben sollte, so das die Erben (meine Freunde) informiert werden. Das beim Nachlassgericht handschriftlich hinterlegte Testament könnte ich ja dann jederzeit ändern, für den Fall, das ich jemanden anderes benennen möchte.
Meine Frage daher; Wäre ein solches Vorgehen sinnvoll um meinen Bruder final auszuschließen? Denn ich will ihn nie wieder sehen. Oder hättet ihr Vorschläge, wie man das am besten machen kann? (ich möchte keinesfalls, das er bei meinem Tod informiert wird und möglicherweise noch meine Wohnung betritt). Danke für Eure Ratschläge.



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  #2  
Alt 28.11.2020, 07:54
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbengemeinschaft mit Bruder - Ausschluss mittels Testament und Patientverfügung

Hallo Thomas,

Ihr Bruder hat keinen Pflichtteilsanpruch. Diesen haben lediglich Ehegatten, Kinder, Enkel oder die Eltern. Somit kann er in keinster Weine Einfluss auf die Verteilung Ihres Vermögens nehmen.

Da er somit nicht erbberechtigt ist, sehe ich für das Amtsgericht auch keinerlei Anlass, Ihren Bruder bei Ihrem versterben davon zu unterrichten.

Beste Grüße, Erbrecht Einfach
__________________

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