Pflichtteil Abkömmlinge bei Gütergemeinschaft
Erbitte Kommentar zum folgenden Sachverhalt - vorab vielen Dank!
1. Erblasser war zweimal verheiratet. 2 (noch lebende) Abkömmlinge aus erster geschiedener Ehe sowie ein weiteres Kind aus zweiter, bis zum Tode des Erblassers aufrechterhaltener, Ehe. Güterstand der Gütergemeinschaft gemäß BGB wurde zwischen den Eheleuten vereinbart
2. Vorhandensein eines Ehe- und Erbvertrages in welchem auch ein dem Erblasser zuvor alleinig gehörendes Grundstück als Gesamtgut deklariert wurde.
3. Erbvertrag bestimmt Abkömmling aus zweiter Ehe als Alleinerbin, die Witwe erhält ein Nießbrauchsrecht am Nachlass sowie den Status als Testament-vollstreckerin.
Frage: Welche Vermögenswerte, z.B. Giro- und Sparkonten, Kfz, Grundstück, etc. des Gesamtgutes werden dem Nachlass zugerechnet und auf welcher Basis (nur die Hälfte des Erblassers am Gesamtgut???) wird dann der Pflichtteil zum Ansatz gebracht?
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