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Erbausschlagung anfechten

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 29.12.2016, 20:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.12.2016
Beiträge: 1
Standard Erbausschlagung anfechten

Meine Mutter ist vor einem halben Jahr verstorben. Und hat meiner Schwester und mir eine wohnung und ein haus hinterlassen und zwei kredite. Zusätzlich einen laufenden prozess gegen meinen stiefbruder der in erster Instanz von meinem stiefbruder gewonnen wurde. Bedingt dadurch empfohl mir mein Notar die Erbausschlagung wegen Verdacht auf Überschuldung da man nicht absehen konnte wie hoch das endgültige Urteil ausfällt. Außerdem ist meine schwester langjährig Harzt 4 Empfängerin und hatte schon gesagt das alle anfallenden kosten
ich tragen müßte. Gerichtstermin war 12 wochen nach dem tod meiner Mutter. Jetzt habe ich herausbekommen, das das Gerichtsurteil besser ausging als gedacht und das zwischen meiner Mutter und meiner Schwester vor 5 Jahren nach dem Tod meines vaters eine Schenkung statt fand. Es gab kein testament/ Erbvertrag. Pflichtsnteilsansprüche habe ich nicht. Ich würde jetzt gerne meine Erbausschlagung anfechten. Die 6 Wochen sind noch nicht rum seit dem ich vom urteil erfuhr. Welche chancen habe ich? Wie ist der Ablauf und was kostet sowas? Vielen Dank im Vorraus



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Geändert von Nina (29.12.2016 um 20:26 Uhr)
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  #2  
Alt 12.01.2017, 15:41
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbausschlagung anfechten

Hallo Nina,
ich wüsste nicht, dass eine Erbausschlagung angefochten werden kann. Da Ihr Fall jedoch abstrakter ist, als der "Normalfall" würde ich Ihnen raten unseren Service für eine Onlineberatung in Anspruch zu nehmen. Dort bekommen Sie kostengünstig eine rechtsichere Antwort, ob Ihr Vorhaben Aussicht auf Erfolg hat:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt

Mit diesem Wissen können dann weitere Schritte unternommen oder eingeleitet werden.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte
anfechten, erbausschlagung, erbe ausschlagen


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