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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe
(Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis)

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Als Kind Erbverzicht unterschreiben oder Anspruch auf Pflichtteil?

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
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  #1  
Alt 25.10.2013, 20:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.10.2013
Beiträge: 2
Standard Als Kind Erbverzicht unterschreiben oder Anspruch auf Pflichtteil?

Hallo!

Meine Eltern überschreiben ihr Haus meinem Bruder.
Nun soll ich beim Notar unterschreiben, dass ich auf das Erbe verzichte.
Habe das Schreiben durchgelesen, naja ein Wulst von juristischen Begriffen halt, es heisst immer der Erbe verzichtet..verzichtet verzichtet usw....
Grund ist nicht dass die Eltern mich hassen oder so.
Einfach weil ich selber es geschafft habe ein Haus zu bauen und gespart habe wie blöde.
Brüderchen Schicki Micki Leben, und hat jetzt nix, also klar, dann kriegt er das Haus


Steht mit rein rechtlich etwas zu, und wenn ja wie viel?
Grundsätzlich meine ich hat der Erblasser zu entscheiden wer was bekommt, oder gibt es da doch so etwas wie einen Pflichtteil der mir zusteht?


Was bringt es überhaupt wenn ich das unterschreibe?
Welche Nachteil für mih ergeben sich daraus?
Und können meine Eltern das nicht auch ohne meine Unterschrift durchziehen?


Kann es sein, dass ich in Zukunft meinem Bruder noch zusätzlich Geld zahlen muss?
z.B. wenn meine Eltern pflegebedürftig werden, und er für sie sorgt?
Kann er dann Geld von mir verlangen(Ok, das kann er bestimmt)
Aber das möchte ich auch irgendwie über den Notar unterschrieben bekommen, dass ER darauf verzichtet.

Wenn das die nächsten 10 Jahre passiert kann die Schenkung wohl rückgängig gemacht werden, und mein Bruder muss das Haus verkaufen für die Pflegekosten meiner Eltern so viel ich weiss.

Nach 10 Jahren nicht mehr.

Kann man es irgendwie so drehen, dass er auch dann das Haus verkaufen muss, um das Geld für die Pflegekosten zu verwenden.

Immerhin ist es das Haus meiner Eltern, was er geschenkt bekommen hat und ich nix...


Oder habt ihr irgend welche anderen Tipps für mich, DANKE!



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  #2  
Alt 26.10.2013, 00:35
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Als Kind Erbverzicht unterschreiben oder Anspruch auf Pflichtteil?

Hallo,

meiner Meinung nach sollten Sie dieses Dokument nicht unterschreiben. Denn als leibliches Kind haben Sie immer Anspruch auf den Pflichtteil. Lesen Sie dazu bitte einmal die zum Pflichtteilsanspruch aus unserem Ratgeber. Dann sollte schon vieles klarer werden:
Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch - Erbrecht Ratgeber

Des Weiteren ist die Schenkung des Hauses noch 10 Jahre auf die Erbmasse anrechenbar. Lesen Sie dazu bitte hier: Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber


Ich denke das wird helfen, Erbrecht Einfach
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  #3  
Alt 26.10.2013, 08:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.10.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Als Kind Erbverzicht unterschreiben oder Anspruch auf Pflichtteil?

Hallo Recht-Einfach,

Habe vergesseb: Eine Schwester habe ich auch noch, die soll das auch unterschreiben.
Wie berechnet sich unser Pflichtteil?
Wird das Haus geschätzt?
Angenommen dieses ist so ca. 200.000 EUR wert.
Wie viel stünde mir dann zu?

Oder gibt es eine Möglichkeit mich vor zukünftigen Zahlungen zu schützen?
Wenn mein Bruder die Eltern pflegt, und von mir die Arbeit bezahlt bekommen will z.B.
..
Er bekommt alles und ich soll dann noch zahlen? Ne wirklich nicht.
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  #4  
Alt 27.10.2013, 11:51
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Als Kind Erbverzicht unterschreiben oder Anspruch auf Pflichtteil?

Sollten Ihre Eltern in Zugewinngemeinschaft leben hat der eine Ehegatte einen gesetzlichen Anspruch auf 50% der Erbmasse. Die restlichen 50% werden auf drei Kinder verteilt. Dies entspräche rund 17%. Davon die Hälfte stellt den Pflichtteil dar. Den Rest können Sie sich dann selber ausrechnen. Je nach zugrundegelegtem Wert.

Voraussetzung den Pflichtteil geltend machen zu müssen ist aber auch, dass Sie testamentarisch enterbt worden sind oder im Testament nicht erwähnt werden.

Bei der Pflege der Eltern stünde ihrem Bruder zuerst einmal das Pflegegeld zu. Somit wird gesetzlich auch keine Ausgleichung mehr erfolgen - dazu bitte lesen: § 2057a BGB Ausgleichungspflicht bei besonderen Leistungen eines Abkömmlings - Erbrecht


Erbrecht Einfach
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  #5  
Alt 28.10.2013, 15:40
Gesperrt
 
Registriert seit: 05.06.2013
Ort: Erfurt
Beiträge: 14
Standard AW: Als Kind Erbverzicht unterschreiben oder Anspruch auf Pflichtteil?

Also an deiner Stelle würde ich das nicht unterschreiben. Auch wenn du gespart hast und dir selber ein Haus hast bauen können. Dir steht das Erbe genauso zu wie den anderen beiden. Wäre in meinen Augen auch etwas unfair wenn dein Bruder allein das Haus bekommt.
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Stichworte
bruder, erbverzicht, haus, notar, pflegebedürftigkeit, pflichtteil, schenkung

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