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Erbe: Muss ein Haus abgeschätzt werden?

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 22.01.2018, 18:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.02.2014
Beiträge: 2
Standard Erbe: Muss ein Haus abgeschätzt werden?

Hallo zusammen,

ich habe einen interessanten Fall. Nehmen wir mal an, dass die Großmutter verstirbt und ihre beide Kinder Erben das Haus. Das Haus hat wahrscheinlich einen Wert zwischen 200.000 - 250.000 €.

Nun wollte die Großmutter immer, dass eines der Enkelkinder das Haus übernimmt, allerdings wäre es wohl, wenn es geschätzt wird zu teuer.

Ist es möglich, dass die beiden Kinder das Haus direkt an eines der Enkel weitergeben und es ihnen z.B. für einen Wert von 100.000 € vererben und somit auf einen Teil ihres Erbes verzichten.
Sprich, dass sie selbst den Wert ohne Gutachter schätzen oder geht dies aus irgendwelchen Gründen nicht (z.B. Finanzamt / Erbschaftssteuer)

Besten Dank schonmal für eure Hilfe
-WWCD



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  #2  
Alt 16.02.2018, 08:13
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbe: Muss ein Haus abgeschätzt werden?

Hallo,

wenn sich alle Parteien einig sind, gibt es keine Probleme. Sowas sollte aber notariell in einem Vertrag mit allen Erbberechtigten festgehalten werden.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

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  #3  
Alt 11.06.2018, 11:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2018
Beiträge: 26
Standard AW: Erbe: Muss ein Haus abgeschätzt werden?

Ich denke das es geschätzt werden muss und das dann vorgelegt werden muss beim Amt. Sonst würde ja jeder Immobilien und Sachgegenstände unter Wert vererben.
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  #4  
Alt 11.06.2018, 12:27
Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2018
Beiträge: 72
Standard AW: Erbe: Muss ein Haus abgeschätzt werden?

In einem Vertrag kann man das aus meiner Sicht beliebig regeln. Das Finanzamt wird das u.U. anders sehen. Die Freigenze eines Enkels liegt bei 200.000€ wenn die Eltern des Enkels noch leben; ansonsten 400.000€.
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schenkung, wertermittlung


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