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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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Pflichtteil bereits zu Lebzeiten ausschlagen
Guten Morgen,
die Ehefrau meines Vaters möchte meine Schwester und mich dazu bewegen, auf unseren Pflichtteil des Erbes meines Vaters zu verzichten. Die beiden möchten ein Haus verkaufen und ein anderes kaufen, was aufgrund erbrechtlicher Gegebenheiten nicht "so einfach wäre". Mein Vater lebt noch. Ist es möglich, vor einer solchen Entscheidung eine Information darüber zu erhalten, um welchen Wert es überhaupt geht? Das ist ja nicht ganz unerheblich für die Entscheidung. Die Immobilie, die verkauft werden soll hat einen Wert von 500.000 Euro und ist nicht mehr belastet. Was stünde meiner Schwester und mir als Pflichtteil bei aktuellem Stand der Dinge überhaupt zu? Die Ehefrau meines Vaters ist zu 50% Miteigentümerin der Immobilie. |
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#2
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AW: Pflichtteil bereits zu Lebzeiten ausschlagen
Hallo,
der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Im Falle des Güterstandes des Zugewinnausgleichs erhält die Ehefrau 50%, die Kinder jeweils 25% - somit beträgt der Pflichtteil 12,5% pro Kind. Je nachdem was an Vermögen und Sachwerten da ist, kann da schon was zusammenkommen. Alternativ kann man auch über einen Verzicht gegen eine einmalige Abfindungszahlung nachdenken. Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
immobilie, pflichtteil ausschlagen |
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