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Wieder einmal Fragen zum Pflichtteil

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
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  #1  
Alt 16.08.2013, 12:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2013
Beiträge: 2
Standard Wieder einmal Fragen zum Pflichtteil

Guten Tag,
ich habe folgendes Problem.
Ausgangslage:
Mein Vater verstorben, ein Testament liegt vor. Weitere Beteiligte sind meine Mutter (Ehefrau), meine Schwester und ich (Sohn).
Gesetzliche Erben sind meine Mutter und meine Schwester. Ich bekomme einen Pflichtteil.
Das Testament setzt meine Mutter mit 50 % des Erbes ein. Als Beispiel 400.000 €.
Blieben für meine Schwester und mich als gesetzliche Erben je 100.000 €.
Da ich nur einen Pflichtteil bekomme, sind es in meinem Falle 50.000€.
Soweit stimmt meine Sichtweise noch, glaube ich.
Jetzt schreibt der Anwalt meiner Mutter, mein Pflichtteil errechnet sich folgendermaßen:
Wert des Erbes 400.000 €, damit entfällt auf den Anteil des Erblassers ein Betrag von 200.000 €. Und von diesen 200.000 € ist ein Achtel der Pflichtteil, der mir zusteht, also nur 25.000 €.
Wo habe ich da einen Denkfehler?
Für eine Antwort danke ich im Vorraus.

G.O.



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  #2  
Alt 16.08.2013, 13:38
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Wieder einmal Fragen zum Pflichtteil

Hallo, in Ihrem Falle und meiner Ansicht nach würde der Pflichtteil so berechnet werden.

Gesetzliche Erben:
Mutter: 50%
Schwester: 25%
Sie: 25%

Der Pflichtteil beträgt jedoch 50% des gesetzlichen Erbteils, also 12,5% (ein Achtel).
Bei einer Erbmasse von 400.000 EUR wären das meiner Ansicht nach auch 50.000 EUR. Natürlich ohne Gewähr.

Da die Gegenseite jedoch bereits mit einem Anwalt betraut ist, kann ich nur raten diesen Anspruch auch durch einen Anwalt bestätigen, bzw. berechnen zu lassen. Dafür würde sich unsere Onlineberatung hervorragend eignen:
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Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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  #3  
Alt 16.08.2013, 13:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Wieder einmal Fragen zum Pflichtteil

Zitat:
Zitat von Recht-Einfach Beitrag anzeigen
Gesetzliche Erben:
Mutter: 50%
Schwester: 25%
Sie: 25%

Der Pflichtteil beträgt jedoch 50% des gesetzlichen Erbteils, also 12,5% (ein Achtel).
Bei einer Erbmasse von 400.000 EUR wären das meiner Ansicht nach auch 50.000 EUR. Natürlich ohne Gewähr.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
Hallo, vielen Dank für die rasche Antwort.
So dachte ich mir das auch.....mich hat wie gesagt, das Rechnungsbeispiel des Anwaltes irritiert.
Ich muß hinzufügen, daß meine Mutter bereits mit diese Rechenweise argumentiert hat und ich mich frage, ob das vom Rechtsanwalt auf Weisung meiner Mutter so weitergegeben wird.
Den Ratschlag mit Einbeziehung eines eigenen Anwaltes hatte ich schon ins Auge gefaßt, nur noch keinen Termin vereinbart.
Vielen Dank und schönes Wochenende.

G.O.
Mit Zitat antworten
Antwort

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Stichworte
ehefrau, gesetzliche erben, mutter, pflichtteil, testament, vater


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