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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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Testamentsauflage nicht erfüllt
Hallo,
3 Jahre vor dem Tod unseres Vaters wurde meinem Bruder dessen Wohnhaus vererbt. Ich erhielt anderweitig Ausgleich - das ist auch nicht das Thema. Im handschriftlichen, nicht beglaubigtem Testament unseres Vaters, wurde ich gebeten, meinen Bruder in allen Belangen rund um das Haus zu unterstützen, sowie wurde wortwörtlich als letzter Wunsch geäussert: Das Haus sollte nicht in fremde Hände übergehen und somit auch nicht verkauft werden! Nun will mein Bruder, 2 Jahre nach dem Tod unseres Vaters, das Haus verkaufen. Ich will ihn davon abhalten - er will aber verkaufen. Meine Frage: darf er das? Ist hier nicht die Testamentsauflage unseres Vaters verbindlich? Ich bin darüber sehr traurig, da der letzte Wille eines Menschen Vorrang vor allem anderen hat! Bitte um kompetente Antworten - vielen Dank. |
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#2
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AW: Testamentsauflage nicht erfüllt
Hallo,
ich bin der Meinung, dass das Testament von einem Anwalt geprüft werden sollte. Dieser sollte Ihnen auch sagen können, ob die abgefasst Formulierung Ihres Vaters stichfest ist und die Auflage demnach von Ihrem Bruder eingehalten werden muss. Wenn Sie die Kosten für eine Beratung bei einem Anwalt vor Ort scheuen, kann ich Ihnen auch unsere Onlineberatung empfehlen. Dort können Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für die rechtsichere Beantwortung Ihrer Frage einholen und dann entscheiden, ob Sie dieses Angebot annehmen oder ablehnen möchten: Zur Onlineberatung: Erbrecht Rechtsberatung online Erbrecht Einfach
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Stichworte |
auflage, testament |
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