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Gültigkeit eines Vermächtnisses

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 10.08.2016, 11:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.08.2016
Beiträge: 1
Standard Gültigkeit eines Vermächtnisses

Laut Testament soll ein Erbe aus einem im Testament genannten Grundbesitz einer anderen Person ein Vermächtnis in Form eines Geldbetrages zahlen. Gilt dieses Vermächtnis auch, wenn der im Testament genannte Grundbesitz zu Zeitpunkt des Todes des Erblassers gar nicht mehr vorhanden ist? Muss der Erbe also dieses Vermächtnis ggf. "aus eigener Tasche" zahlen?



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  #2  
Alt 12.08.2016, 11:48
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Gültigkeit eines Vermächtnisses

Hallo, dazu gibt es gesetzliche Regelungen, die besagen, dass ein Vermächtnis unwirksam wird, sollte sich der vermachte Gegenstand nicht mehr in der Erbmasse befinden. Siehe dazu im BGB Abschnitt Erbrecht: § 2169 BGB Vermächtnis fremder Gegenstände - Erbrecht

Wie es nun genau ist, wenn ein Grundbesitz liquidiert werden soll und daraus eine Zahlung zu leisten ist, kann ich aber leider nicht konkret sagen. Das kann aber sicher einer unser Partneranwälte. Ich möchte Ihnen daher unsere Telefonrechtsberatung durch einen Anwalt empfehlen, der diese Frage sicherlich aus dem Stand beantworten kann: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt

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Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte
geld, grundbesitz, testament, vermächtnis


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