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Erbansprunch nach 27 Jahren geltend machen?

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 13.07.2015, 13:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.07.2015
Beiträge: 1
Standard Erbansprunch nach 27 Jahren geltend machen?

hallo, ich habe eine Frage, vor 29 Jahren hat meine Oma ein Testament gemacht in dem steht, das ihre älteste Tochter das Haus bekommt, diese aber auf Grund der Umarbeiten im Haus ihre jüngere Schwester nicht ausbezahlen braucht,die jüngere Tochter meine Mutter hat auf ihren anteil von damals 30000 DM verzichtet, im Testament steht, wenn meine Tante verstorben ist, ist meine Mutter die Ärbin, nun, meine Tante hat 2 Jahre danach also ca vor 27 Jahren das Testament geändert und hat einen anderen Ärben eingesetzt, somit hat sie doch ihre Schwester hintergangen, kann die Schwester ihren Anteil von huete 15000Euro einreichen oder nicht

danke für die Antwort



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  #2  
Alt 18.07.2015, 21:52
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbansprunch nach 27 Jahren geltend machen?

Hallo,

der Fall liegt leider sehr weit zurück und ich befürchte, dass die Verjährungsfristen für die Erbansprüche abgelaufen sind:
Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber

Hierbei wäre jedoch noch zu prüfen, unter welchen Bedingungen der Erbverzicht Ihrer Mutter schriftlich fixiert wurde.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

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