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Ein testametarischer Erbe verstorben - Erbfolge

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 22.01.2015, 13:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.01.2015
Beiträge: 2
Standard Ein testametarischer Erbe verstorben - Erbfolge

Hallo,

ich habe mal folgende Frage:

Meine Mutter ist im Juli 2014 verstorben. Nun ist auch ihre Schwester im November 2014 verstorben. Die Schwester also meine Tante hatte im Testament ihre drei Geschwister bedacht. Die zwei anderen Geschwister leben noch.

Wird das Erbe nun auf die noch lebenden Geschwister aufgeteilt, oder bekommen die Kinder der verstorbenen Schwester deren Erbteil. Vom Nachlassgericht haben wir eine Info bekommen, dass wir nach den gesetzlichen Bestimmungen Beteiligte sind.

Danke schon im Voraus



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  #2  
Alt 26.01.2015, 15:52
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Ein testametarischer Erbe verstorben - Erbfolge

Hallo,

wenn einer der testamentarischen Erben stirbt, treten die Abkömmlinge (Kinder) an deren Stelle. Somit erben die Kinder den Anteil Ihrer verstorbenen Mutter zu gleichen Teilen.


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  #3  
Alt 26.01.2015, 21:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.01.2015
Beiträge: 2
Standard AW: Ein testametarischer Erbe verstorben - Erbfolge

Hallo Danke für die Antwort,

das dachte ich auch, aber der Notar sagt, dass wenn in einem Testament nicht explizit aufgeführt ist, dass nach dem Tod eines Erben "entweder die gesetzliche Erbfolge oder vermerkt ist dass im Falle des Todes eines direkten Erben die Kinder dessen erben" dann eben nur die überlebenden Erben, erben.

Kann das sein??
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  #4  
Alt 27.01.2015, 08:42
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Ein testametarischer Erbe verstorben - Erbfolge

Zitat:
Zitat von Erbrecht-Heute.de
Fällt der betreffende Erbe, der als Repräsentant innerhalb der gesetzlichen Erbfolge dient, jedoch weg, gewinnt das Eintrittsrecht an Bedeutung. Dieses sieht in einem solchen Fall vor, dass die Abkömmlinge des Erben, der nun für die Erbfolge ausfällt, an dessen Stelle treten und somit in die gesetzliche Erbfolge eintreten. Der sogenannte Erbeserbe tritt ein geerbtes Erbe an. Ausschlaggebend hierfür kann beispielsweise das Vorversterben des erbberechtigten Repräsentanten, dessen Enterbung, einer Ausschlagung der Erbschaft oder auch Erbunwürdigkeit sein. In all diesen Fällen fällt der eigentlich erbberechtigte Repräsentant der gesetzlichen Erbfolge weg und macht somit die Anwendung des Eintrittsrechts erforderlich.

Das Eintrittsrecht sorgt im deutschen Erbrecht also dafür, dass die Abkömmlinge eines Erben, also die Enkel des Erblassers, im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge an dessen Stelle treten, sofern dieser hierzu nicht in der Lage oder gewillt ist.
Das bedeutet: sollte Ihre Mutter im Testament Ihrer Tante bedacht sein, kommt meiner Ansicht nach das Eintrittsrecht zum Zuge. Vielleicht nennen Sie Ihrem Notar noch einmal dieses Stichwort! Andernfalls könnte ich Ihnen nochmal raten unsere Anwaltshotline zu nutzen, um sich Rechtsicherheit zu verschaffen.

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Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte
erbfolge, nachlassgericht, testament

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