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schlob 26.04.2012 15:25

Wertermittlung Nachlass
 
Es geht um die Wertermittlung eines Nachlass vor dem Amtsgericht.
und zwar: was war es 1984 wert?
wieviel Vermögen hatte die Erblasserin 1984?
Von letzterem hängt die prozentuale Aufteilung ab.

Das Sachvermögen in 1984 ist klar - nicht jedoch, was die Gegenstände im einzelnen wert waren.
Beweisanträge darf man nicht stellen. Eigene Ermittlungen stellt das Gericht aus Zeitmangel? nicht an.
Also was tun?

Die Wertsachen hat der verwandte Testamentsvollstrecker an sich genommen und erklärt
nun, sie seien nichts wert.

Er ist inzwischen entlassen - nun verweigert er jede Antwort.
Wie kann ein Gutachter die Sachen sehen, wenn er nicht weiss, wo sie zu sehen sind.

Recht-Einfach 26.04.2012 17:36

AW: Wertermittlung Nachlass
 
Hallo,

ich verstehe nicht, warum diese Angelegenheit bereits so lange zurückliegt. Das macht alles natürlich extrem schwer. Vor allem auch in Anbetracht der Ermittlung des Wert des Nachlasses.

Liegt denn eine Aufstellung über die Gegenstände vor? Warum stellt sich das Gericht quer? Haben Sie bereits einen Anwalt beauftragt? ISt Ihr Anspruch möglicherweise bereits verjährt?

Sie sehen, ohne konkretere Angaben, kann man hier nicht so einfach zu einer Lösung kommen.


Erbrecht Einfach

schlob 28.04.2012 09:30

AW: Wertermittlung Nachlass
 
Zitat:

Zitat von Recht-Einfach (Beitrag 4926)
Hallo,

ich verstehe nicht, warum diese Angelegenheit bereits so lange zurückliegt. Das macht alles natürlich extrem schwer. Vor allem auch in Anbetracht der Ermittlung des Wert des Nachlasses.

Liegt denn eine Aufstellung über die Gegenstände vor? Warum stellt sich das Gericht quer? Haben Sie bereits einen Anwalt beauftragt? ISt Ihr Anspruch möglicherweise bereits verjährt?

Sie sehen, ohne konkretere Angaben, kann man hier nicht so einfach zu einer Lösung kommen.


Erbrecht Einfach

1984 testamentserstellung - keine verjährung -


aufstellung über gegenstände liegt vor-

bei der wertermittlung hat die richterin alles auf null gesetzt-
bis auf das haus,über das ein gutachten vorliegt.-
meissner prozellan,yamaha-flügel uswusw alles null wert-
war wohl verärgert -

einen beweisantrag kann man nicht stellen vor dem nachlassgericht-
es gilt auch nicht ZPO- wenn jemand dokumente vernichtet,wird der für ihn ungüsntighste wert eingesetzt.-

schlob 28.04.2012 12:53

AW: Wertermittlung Nachlass
 
ich brauche die verfahrensregeln beim nachlassgericht-

die sind anders als beim zpo-

im Fam.G Gerichtsverfassung steht dazu nichts brauchbares


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