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EmskoppEL 13.06.2012 14:52

Wie verhält man sich richtig?
 
Ich habe da mal eine Frage und hoffe ihr könnt mir helfen.

Mein Vater ist verstorben und hinterlässt auch einiges an Erbe. Es gibt noch eine Lebensgefährtin und meinen Halbbruder. Bis heute war auch kein Testament vorhanden, aber als wir heute den Erbschein beantragen wollten, erschien urplötzlich ein hangeschriebenes Testament..
In dem geht hervor, das mein Halbbruder das Haus mit Inventar und Grundstück erben soll. Vom Bargeld oder sonstigen Sachwerten ist hier nichts niederlegt. Die Lebensgefährtin erhält laut Testament Wohnrecht auf das Haus und die Aufgabe, das sie sich um den gemeinsamen Sohn kümmern muss. Ich bin im Testament nicht aufgetaucht.

Heisst es nun, das mein Bruder Alleinerbe ist? Es ging ja nur um die Regelung des Hauses, damit er wenigstens ein Dach über den Kopf hat. Wie ist es denn nun? Habe ich nur einen Anspruch auf den Pflichtteil, oder stehen mir dennoch 50% zu?

Wie wird das beim Pflichtteil geregelt? Ich habe nämlich keinen Zugang zu den Unterlagen von meinem Vater und kann somit auch nicht genau sagen, was an Vermögen alles vorhanden ist, ausser Haus und Auto.
Das Testament wird allerdings nun auch noch geprüft, da die Unterschrift nicht mit der, die im Grundbuch hinterlegt war, übereinstimmt.

Recht-Einfach 16.06.2012 11:05

AW: Wie verhält man sich richtig?
 
Hallo,

sollten Sie nicht im Testament erwähnt worden sein, so haben Sie Anspruch auf den Pflichtteil. Hierzu lesen Sie bitte alles Wichtige hier nach:
Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch - Erbrecht Ratgeber

Wegen allem anderen wird Ihnen der Weg zum Anwalt nicht erspart bleiben. Sie sollten sich also ein wenig in die Materie Pflichtteil einlesen und dann Ihr Anliegen einem spezialisierten Anwalt vortragen. Dies könnten Sie auch über dieses Forum tun und den folgenden Link, um einen Indikator für Ihr Anliegen zu bekommen:

Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt


Viel Erfolg wünscht,


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