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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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#1
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Es waren einmal drei Brüder
Der eine Bruder verstarb vor ca 10 Jahren (er hatte möglicherweise Kinder)
Der zweite Bruder (Erblasser) verstarb letztes Jahr. (Kinderlos) Ein Bruder lebt. Die Eltern + Großeltern der Brüder sind ebenfalls verstorben. In einer Rentenversicherungspolice wurde als Bezugsberechtigte die "gesetzlichen Erben der Versicherten Person" aufgenommen. Der überlebende dritte Bruder und seine "Linie" hat das Erbe ausgeschlagen. Können nun die Kinder des erstverstorbenen Bruders einen Erbanspruch (eigentlich Schenkungsanspruch) geltend machen? Parallel zu den gesetzlichen Erben existiert auch eine testamentarische Erbin,die nach Entscheidung des Nachlassgerichts Alleinerbin ist. Der Übermittlung des Schenkungsangebotes durch die Rentenversicherung wurde rechtzeitig widersprochen. Ich würde mich sehr über Nachrichten freuen, die etwas Licht ins Dunkle bringen. LG Thom1 |
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#2
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AW: Es waren einmal drei Brüder
Hallo Thom1,
generell würde ich sagen dass die Kinder des erstverstorbenen Bruders einen Erbanspruch geltend machen können, sofern es keine näheren Verwandten gibt. Wenn es aber ein Testament gibt, dann gilt dieses. Deshalb müsste die testamentarische Erbin, die du erwähnt hast, als Alleinerbin auftreten. Ich weiss ja nicht inwieweit dich das betrifft, bzw. wer du in dieser Sache bist, aber solltest du einen Erbanspruch haben, dann beachte die Auschlagefrist von 6 Wochen! Hier kannst du das nochmal genauer nachlesen: Erbe ausschlagen und Erbschaft ablehnen - Erbrecht Ich hoffe ich konnte Licht ins Dunkel bringen LG Thomy |
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Stichworte |
alleinerbe, gesetzliche erben, testament |
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