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Cherepah 13.08.2012 10:44

Geld vor dem Tod verschenkt
 
vor dem Tod Geld verschenkt

Hallo alle zusammen,
bräuchte Euren Rat. Wie ist denn die Rechtslage: Person A ist vor wenigen Tagen im Krankenhaus verstorben, vor dem Tod hatte sie Person B ihre Bank-Karte gegeben und gebeten 1000€ abzuheben und ggf. von dem Geld Trauerfeier zu veranstallten und Rest zu behalten. So hatte Person B auch gemacht, am gleichen Abend ist A verstorben. Auf dem Konto ist genur Geld geblieben, um Beerdigungskosten und ggf. Miete zu bezahlen. Allerdings möchte B Erbe ausschlagen, da sie vermutet, dass evtl. Schulden auf auf sie zukommen können. Die Bestattung kann B aus Einkommen der Familie und Ersparnissen schlecht bezahlen, Familie B hat ca. 3000€ erspart und als Alleinverdiener bekommt knapp über der Harz IV Grenze. Deswegen möchte B Antrag beim Sozialamt auf die Übernahme der Kosten stellen.

Jetzt ist die Frage, was passiert mit 1000€? Kann B die Bestattungskosten von dem Vermögen A bezahlen, obwohl B die Erbe ausschlägt? Gilt die Erbe als angenommen, wenn B das Geld kurz vor dem Tod abgehoben hatte? wie kann B das verhindern? (ca. 600€ hatte B für die Trauerfeier ausgegeben).

Recht-Einfach 19.08.2012 17:37

AW: Geld vor dem Tod verschenkt
 
Hallo,

bei den abgehobenen 1.000 EUR handelt es sich wie es mir scheint um eine Schenkung vor dem Tod. Diese werden innerhalb der letzten 10 Jahre auf das Erbe angerechnet:

Lesen Sie dazu bitte hier:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber

Wenn Sie jetzt das Erbe ausschlagen, ist es somit sehr gut möglich, dass vom Fiskus, der das Erbe dann übernimmt, Ihnen gegenüber Rückzahlungsansprüche geltend machen kann. Wenn Sie das Erbe ausschlagen ist auch die Frage, ob die Bestattungskosten auf Sie abgewältzt werden können.

Lesen Sie hierzu bitte hier:
Ausschlagung des Erbes schützt nicht immer vor Beerdigungskosten


Ich hoffe es hat weitergeholfen und ich wünsche noch einen sonnigen Sonntag Abend.


Erbrecht Einfach


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