Auschlagung bei gemeinsamer Wohung
Wie wäre die Rechtslage, wenn eine Mutter stribt, sie unter 60 Jahre alt, verheiratet und mit ihrer Familie zusammengelebt hat sie allerdings überschuldet war?
Das Erbe kann in diesem Fall ja ausgeschlagen werden. Wie würde es sich nun mit dem gemeinsamen Haushalt verhalten? Hätten Ehemann und Kinder (alle volljährig) Besuche von Gerichtsvollziehern zu erwarten, die versuchen würden, etwas zu pfänden um die offenen Schulden einzutreiben? Wenn ja, was wäre in so einem Fall überhaupt pfändbar? Gäbe es etwas, was die Erben vor oder nach Ausschlagung des Erbes tun könnten um zu verhindern, dass gepfändet wird (außer dem Abbezahlen der Schulden)? |
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