Nachlasspflegerin reagiert nicht
Hallo,
ich hoffe, jemand ist so nett und kann mir helfen. Ich habe sehr selten mit Nachlasssachen zutun und kenne mich daher kaum aus. Hier meine Frage: Mandant M. hat Forderungen bei Schuldner S. aus einem Mietverhältnis (u. a. Rückzahlung der Kaution). S. verstirbt. Eine Nachlasspflegerin wird eingeschaltet. M. meldet seine Forderungen privat in einem kurzen Schreiben bei der Nachlasspflegerin an. Doch die Nachlasspflegerin reagiert nicht bzw. wiegelt am Telefon ab, sie habe "im Moment" keine Zeit. Der Tod des Schuldners jährt sich nun bald. Fragen: - gibt es irgendwelche Fristen zu beachten? - welche Rechte hat M.? Was kann er unternehmen, damit er zu seinem Geld kommt? Vielen herzlichen Dank im Voraus!!! Eure Julia |
AW: Nachlasspflegerin reagiert nicht
Hier eine kostengünstige Möglichkeit: mahngerichte.de - Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids
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