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Henne Slussel 24.12.2012 10:15

Erbe vermisst und nicht auffindbar
 
Durch Testament meines verstorbenen Vaters (09.2009) sind meine Bruder und ich erbberechtigt, meine Schwester erhält ihren Pflichtteil. Mein Bruder ist seit 2005 vermisst und nicht auffindbar. Alle Nachforschungen blieben ergebnislos. Für ihn wurde ein Nachlassverwalter bestellt.
Durch Gesetzesänderung wurde die Verjährungsfrist von 30 auf 3 Jahre verkürzt und mit dem 31.12.2012 auf "Altfälle" anwendbar.
Was bedeutet diese Gesetzesänderung für den vorliegen Fall. Fällt damit das Erbe meines Bruders an mich und meine Schwester. Oder bleibt es im vorliegenden Fall bei der "alten Regelung" der Verjährung.

Recht-Einfach 31.12.2012 16:04

AW: Erbe vermisst und nicht auffindbar
 
Hallo,

so wie ich den Sachverhalt verstehe fallen Sie unter die "Altfälle". Ich würde Ihnen aber dennoch empfehlen mal den Rat eines Anwaltes einzuholen, wie die genaue rechtliche Lage ist, auch im Bezug auf vermisste Personen.

In unserem Portal und unter dem folgenden Link bieten wir Ihnen die Möglichkeit kostenlos und unverbindlich ein Angebot für eine anwaltliche Beratung im Bereich Erbrecht einzuholen:
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Dieses Angebot würde ich an Ihrer Stelle nutzen, um Gewissheit zu erhalten.


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