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ng83 22.01.2013 20:50

Pflichtteilsanspruch Erbe
 
Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und habe einige wichtige Fragen, da ich mich mit Erbrecht etc. nicht wirklich auskenne.

Die Mutter meines Vaters verstarb letztes Jahr, danach bekam er einen Brief vom Notar, dass er enterbt worden sei.
Seine Mutter wohnte bei der Schwester meines Vaters, welche auch der Vormund von ihr war.
Sein Vater starb vor 12 Jahren. Somit ging das Erbe an seine Mutter und nach ihrem Tod an ihn und seine Schwester.
Mein Vater bekam jedoch seinen Pflichtteil nie zu Gesicht, sollte sogar eine Bürgschaft über 30 Jahre für das nichtgesehene Erbe unterschreiben (hat er nicht gemacht). Darauf hin zerstritten sie sich und meine Schwester verbot meinem Vater seine Mutter zu sehen, verleumnete ihn etc.
Anfang Januar starb leider mein Vater.
Meine Mutter informierte mich und meine Brüder, dass wir Anspruch auf den Pflichtteil hätten.
Nun die Fragen:
1. Ist meine Mutter nicht die Erbin meines Vaters?
2. Wie erhalte ich/ meine Mutter Auskunft über die Höhe des Erbes?
3. Was ist mit evtl. Schenkungen, die meine unmündige Oma zu Lebzeiten zu ihrer Tochter gemacht hat?
4. Wie können wir nun vorgehen?Würde gern den Pflichtteil, wenn es sein muss erstreiten, um auch meine Mutter finanziell abzusichern?

Wie gesagt, habe keine Ahnung davon. Daher bin ich für jede Hilfe dankbar.

Viele Grüße
ng83

Recht-Einfach 23.01.2013 17:04

AW: Pflichtteilsanspruch Erbe
 
Hallo,

um Auskünfte über Höhe des Erbes zu erhalten, abgewickelte Schenkungen zu ermitteln und Ihre Rechtsansprüche durchzusetzen kann ich nur empfehlen direkt einen Anwalt damit zu beauftragen. Sie können gerne einen Anwalt für Erbrecht aus Ihrer Nähe mit dem Sachverhalt betrauen.

Um eine erste Analyse der Rechtslage zu erhalten, muss ich jedoch unseren Anwalt Onlinedienst empfehlen. Dort können Sie sich kostenlos und unverbindlich ein Angebot zur Abwicdklung Ihres Sachverhaltes einholen und dann entscheiden, ob Sie dieses annehmen möchten. Dies kann Ihnen eine Erstberatung vor Ort ersparen:
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Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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