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Marianne123 10.02.2013 11:02

Vater gestorben vor 3,5 Jahren, kein Erbschein, kein Testament
 
Hallo,

mein vater ist vor 3,5 Jahren gestorben. Es gibt kein Testament oder Erbvertrag. Ich bin einzige Tochter. Meine Mutter, alles war auf Eheleute, hat einfach alles so weiterlaufen lassen.
Jetzt will die Mutter eine Immobilie verkaufen, im Grundbuch stehen Eheleute. Sie möchte mir nichts vom Erbe abgeben

Kann sie das Haus so einfach verkaufen ?

VG

Recht-Einfach 14.02.2013 20:28

AW: Vater gestorben vor 3,5 Jahren, kein Erbschein, kein Testament
 
Hallo,

sollte kein Testament vorliegen, so greift die gesetzliche Erbfolge. Bitte lesen Sie sich hierzu einmal in das Thema: Erbfolge gesetzlicher Erben - Erbrecht Ratgeber ein. Dort wird erläutert, welche Ansprüche der Ehegatte innerhalb der gesetzlichen Erbfolge hat und hieraus können Sie Ihre Rechte ableiten.

Wenn Sie jedoch den Verkauf einer Immobilie bewerten lassen möchten, kann Ich Ihnen nur zu der Nahme eines Anwaltes raten. Andernfalls haben Sie meiner Meinung nach das Recht auf ein Veto oder auf anteilige Auszahlung.


Erbrecht Einfach


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