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V.R. 20.03.2013 17:53

Übernahme von Bestattungskosten
 
Guten Tag,
ich habe 2 Fragen bei denen ich ein wenig Aufklärung benötige:

1. besteht überhaupt eine reale Chance eine Möglichkeit der Übernahme der Bestattungskosten im SGB oder BGB?

2. Müssen Fahrzeuge die zum Hausrat dazugehören beim Nachlassgericht aufgeführt werden und auch bei Berücksichtigung der Übernahme der Bestattungskosten?

Zur Situation: Mein Vater ist vor kurzem gestorben und ich wollte finanzielle Hilfe beanspruchen im Bezug auf die Bestattungskosten.

Ich habe einen Antrag beim Amtsgericht eingereicht, jedoch wurde dieser Abgelehnt. Der Sachbearbeiter war der Meinung, dass die Fahrzeuge im Hausrat ausreichend sind um die Beerdigung zu finanzieren. Aber kann er sich das hier so einfach machen? Er kann doch nicht annehmen, dass ich beide Fahrzeuge liquidiere, um hinterher ohne diese dazustehen. Es sind 2 normale Pkw´s im Wert von gesamt ca. 19.000 Euro.

Hat hier jemand Erfahrungswerte in solch einer Angelegenheit und kann mir ein wenig helfen?

Danke

Recht-Einfach 21.03.2013 13:47

AW: Übernahme von Bestattungskosten
 
Hallo,

wenn diese Fahrzeuge mit zur Erbmasse gehören und den entsprechenden Gegenwert aufweisen, sehe ich es so, wie der Sachbearbeiter.

Ich nehme hierbei aber auch an, dass Sie bereits über einen PKW verfügen.


Erbrecht Einfach


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