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-   -   Anspruch auf Pflichtteil? (https://www.forum-recht-einfach.de/erbschaft-und-erbe/anspruch-auf-pflichtteil-2129.html)

igel71 22.03.2013 18:03

Anspruch auf Pflichtteil?
 
Mein Bruder ist im letzten Jahr verstorben. Er hat ein Testament hinterlassen, in dem er seine Ehefrau als Alleinerbin seines Vermögens eingesetzt hat. Kinder gibt es von den beiden nicht. Das Testament wurde vom Amtsgericht auch schon als gültig befunden und den Beschluss haben wir bekommen.

Nun meine Frage: Mein Bruder hatte im Jahre 2005 ein Grundstück von meinem Vater geschenkt bekommen. Da meine Mutter bereits im Jahre 2000 verunglückt ist, sind ja automatisch auch jeweils Anteile von diesem Grundstück als Erbe an mich und meinem anderen Bruder übergegangen (wir sind 3 Brüder; nun jedoch nur noch zu zweit). Mein verstorbener Bruder und seine Frau wollten sich dann auf das Grundstück ein Haus hinbauen. Dazu mussten wir jedoch vorher dieses Grundstück auf seinen Namen beim Notar umschreiben lassen und wir haben alle aus der Familie unsere Einwilligung beim Notar geben. Zu der Zeit war er noch nicht verheiratet. Ein Jahr später hat er dann geheiratet. Im vergangenen Jahr ist mein Bruder verstorben.

Wie sieht es jetzt mit dem Pflichtteil für unsere Familie aus ? Steht meinem Vater, meinem Bruder und mir - trotz des gültigen Testaments - ein Pflichtteil zu ? Und wenn ja – wie wird dieser berechnet ? Lohnt es sich, dafür rechtlich gegenanzugehen ? Heisst das, wenn das Testament Gültigkeit hat, dass der Ehepartner grundsätzlich Alleinerbe ist ? Das Grundstück wurde ja noch vor der Hochzeit auf den Namen meines Bruders überschrieben.

Recht-Einfach 25.03.2013 20:57

AW: Anspruch auf Pflichtteil?
 
Hallo,

bitte lesen Sie einmal hier zum Thema, wer Anspruch auf den Pflichtteil hat:
Wer hat einen Pflichtteilsanspruch - Pflichtteil Anspruch - Erbrecht Ratgeber

Dort sehen Sie, dass Sie als Geschwisternteil vermutlich keine Ansprüche mehr geltend machen können, anderes gilt jedoch für Ihre Eltern.

Da ich mir nicht sicher bin, ob eine notarliche Überschreibung einer Schenkung gleichkommt - ich glaube nicht, da möglicherweise noch Lasten zu übernehmen sind - empfehle ich Ihnen dringenst den Rat eines Anwaltes.

Da Sie hohe Kosten scheuen, würde ich Ihnen raten, sich bei einem unserer Onlineanwälte für Erbrecht zu informieren. Sie können unter folgendem Link Ihren Sachverhalt noch einmal gegenüber dem Anwalt schildern und erhalten dann ein Angebot für die Beantwortung. Sollten Ihnen die Gebühr zu hoch erscheinen, können Sie einfach ablehnen. Dieser Anwaltsservice ist für Sie so lange kostenlos und unverbindlich, bis Sie die Leistung in Anspruch nehmen wollen:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt

Ich denke, dass das für Sie der beste und günstigste Weg ist um eine rechtsichere Auskunft zu erhalten und dann gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten.

Ich wünsche viel Erfolg


Erbrecht Einfach


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