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Letzter Wille mündlich gültig?

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 16.09.2013, 10:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.09.2013
Beiträge: 1
Standard Letzter Wille mündlich gültig?

hallo,
mein papa ist vor 2 monaten gestorben. leider hatte er mich als baby zur adoption freigegeben, so dass ich rechtlich gesehen beim erbe nicht berücksichtigt werde. wir hatten die letzten 16 jahre einen super kontakt und er hat mich auch als seine tochter anerkannt. meine kleine tochter war immer sein liebling. er hatte ein motorrad, was er unbedingt meiner tochter vermachen wollte. der ganze ort weis, dass sie es bekommen sollte. leider weis ich nicht, ob er es schriftlich festgehalten hat, laut meinen geschwistern gibt es nichts schriftliches, obwohl er immer wieder gesagt hatte, er hätte alles festgelegt. meine geschwister wollen ihr das motorrad nicht geben, es soll lieber ein onkel bekommen, der es schon immer haben wollte.
nun meine frage: kann man dagegen angehen und ist die mündliche aussage wirksam, wenn man einige zeugen aussagen lässt, dass er es genau so wollte? meine geschwister wollten meine tochter mit einem kleinem geldbetrag abspeisen, was sie aber ablehnte, weil es ihr nicht ums geld geht sondern den willen ihres opas. und meinen geschwistern kann es doch egal sein, ob meine tochter jemals damit fährt oder nicht. es war der wille meines papas und jeder weis es!



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  #2  
Alt 16.09.2013, 17:16
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: letzter wille mündlich gültig?

Erbansprüche bestehen keine!

Wenn das Motorrad als "Vermächtnis" gedacht ist, dann sollte dies möglich sein.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Erbschaft und Erbe

Stichworte
absprachen, adoption, erbe, letzter wille, mündlich, testament, vermächtnis, zeugen


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