Pflichtteil schlechtes Gefühl
Hallo,
meine Frage an Euch , Vater meiner Tochter (unehel.) verstorben .Die Ehefrau ist allein Erbe,.Sie müsste meiner Tochter Ihr Pflichtteil auszahlen. Es läuft alles über einen Anwalt. Nun hab ich erfahren das die Ehefrau sich auch einen Anwalt genommen hatt. Ich habe so ein Gefühl als ob Sie irgend was im Schilde führt. Was könnte Sie tun das meine Tochter nichts bekommt. Lg.Merlin :confused: |
AW: Pflichtteil schlechtes Gefühl
Auf den Pflichtteil besteht immer Anspruch. Dieser wäre Ihrer Tochter nicht zu nehmen, es sei denn, Sie würde als "erbunwürdig" gelten, weil Sie gegen geltendes Gesetz verstoßen hat, etc.
Sie sollten das aber abwarten und alles weitere über den beauftragten Anwalt regeln. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
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