Anspruch der Pflichtteilsberechtigten an den Vermächtnisnehmer
Ich habe eine Verständnisfrage zum eröffneten Thema.
Mein verstorbener Schwager hat seine Lebensgefährtin als Alleinerbin eingesetzt. Allerdings hat er mir einige Gegenstände aus seinem persönlichen Besitz als Vermächtnis zuerkannt. Das Vermächtnis dürfte einen Wert von etwa 1.800 € haben. Das übrige Erbe zusammen etwa 28.000 €, wovon allerdings noch 3.000 € für Schulden abgehen. Als gesetzliche Erben werden 2 Kinder ihren Pflichtteilsanspruch gegen die Erbin geltend machen. Ob sie auch Ansprüche an mich stellen werden, weiss ich noch nicht. Ich wüsste gerne, ob die Kinder Pflichtteilergänzungsansprüche gegen mich haben. Nach allem, was ich so gelesen habe, vermute ich, daß dies so ist. Ich möchte jedoch gerne Eure Meinung dazu hören, wofür ich mich schon mal vorab bedanken möchte. |
AW: Anspruch der Pflichtteilsberechtigten an den Vermächtnisnehmer
Hallo, je nach Lagerung des Falles könnten die Pflichtteilsberechtigten Ihre Ansprüche geltend machen. Da das Erbe jedoch bedeutend höher ist als das Vermächtnis, muss dies meiner Ansicht nach auch erfüllt werden.
Lesen Sie bitte einmal diesen Abschnitt zum Thema Vermächtnis und Pflichtteilsrecht: Vermächtnisnehmer - Die rechtliche Stellung - Erbrecht Ratgeber Dementsprechend würde ich nun einmal abwarten, wie die Pflichtteilsberechtigten reagieren. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
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