Auflösung des Grabes der Eltern
Ich möchte kurz aufklären ,um wenn es dabei geht .
Die Eltern ,der Vater ist im Krieg gestorben 1944 und die Mutter 1961 . Haben 3 Kinder ,wovon eins im Jahre 1984 gestorben und das andere im Jahr 2009 und ein Kind lebt noch . Wer muss jetzt für die Auflösung des Grabes bezahlen ? Von den 2 verstorbenen Kindern ,sind nur noch die Kinder leben und bei einen noch der Ehegattin und Kind . Im Jahre 2009 ist die Erbengemeinschaft von den 3 Kindern aufgelöst worden . Muss die damalige Erbengemeinschaft auch an die Auflösung des Grabes mitbeteiligen ? Oder ist die Erbengemeinschaft davon nicht mehr betroffen ? |
AW: Auflösung des Grabes der Eltern
Ich habe das nicht ganz verstanden, wer jetzt noch vorhanden ist. Das sollte aber eigentlich auch keine Rolle spielen, wenn die Erbengemeinschft aufgelöst wurde.
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