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welt 16.09.2013 10:05

Letzter Wille mündlich gültig?
 
hallo,
mein papa ist vor 2 monaten gestorben. leider hatte er mich als baby zur adoption freigegeben, so dass ich rechtlich gesehen beim erbe nicht berücksichtigt werde. wir hatten die letzten 16 jahre einen super kontakt und er hat mich auch als seine tochter anerkannt. meine kleine tochter war immer sein liebling. er hatte ein motorrad, was er unbedingt meiner tochter vermachen wollte. der ganze ort weis, dass sie es bekommen sollte. leider weis ich nicht, ob er es schriftlich festgehalten hat, laut meinen geschwistern gibt es nichts schriftliches, obwohl er immer wieder gesagt hatte, er hätte alles festgelegt. meine geschwister wollen ihr das motorrad nicht geben, es soll lieber ein onkel bekommen, der es schon immer haben wollte.
nun meine frage: kann man dagegen angehen und ist die mündliche aussage wirksam, wenn man einige zeugen aussagen lässt, dass er es genau so wollte? meine geschwister wollten meine tochter mit einem kleinem geldbetrag abspeisen, was sie aber ablehnte, weil es ihr nicht ums geld geht sondern den willen ihres opas. und meinen geschwistern kann es doch egal sein, ob meine tochter jemals damit fährt oder nicht. es war der wille meines papas und jeder weis es!

Sange 16.09.2013 17:16

AW: letzter wille mündlich gültig?
 
Erbansprüche bestehen keine!

Wenn das Motorrad als "Vermächtnis" gedacht ist, dann sollte dies möglich sein.


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