Vorausvermächtnis und Pflichtteilergänzungsanspruch
Hallo,
mein Vater hat mit seiner neuen Frau ein Testament aufgesetzt, welches sie zur "alleinigen und befreiten Vorerbin meines dereinstigen Nachlasses" bestimmt und desweiteren verfügt: "Sie erhält als Vorausvermächtnis zur freien Verfügung den gesamten beweglichen Teil des Nachlasses, einschließlich Geld- und Wertpapiervermögen, so daß lediglich der Grundbesitz der Nacherbenbindung unterliegt". Nacherben sind meine Geschwister und ich zu gleichen Teilen "mit dem Tod der Vorerbin". Nach seinem Tod sind wir damit zunächst alle enterbt, haben aber einen Pflichtteilanspruch auf den Wert des Elternhauses. Gibt es zusätzlich noch einen Anspruch gegen die Stiefmutter auf einen Teil des Vorausvermächtnisses? So wie ich es verstehe, ist es ja nicht Teil der Erbmasse, aber quasi eine Schenkung im Todeszeitpunkt? Wird der Pflichtteilergänzungsanspruch dann beim Tod der Stiefmutter auf das Nacherbe angerechnet? Theoretisch ja nicht, da das Nacherbe nur das Haus umfaßt? Danke |
AW: Vorausvermächtnis und Pflichtteilergänzungsanspruch
Hallo,
also ein Pflichtteilsanspruch würde meines Verständnisses nach auf die gesamte Erbmasse angewendet werden. Denn selbst, wenn es sich um eine Schenkung im Todeszeitpunkt handeln würde, wäre diese Schenkung zu 100% auf das Erbe anzurechnen! Lesen Sie dazu bitte hier: Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber Ich kenne Testamente dieser Art meist mit einer zusätzlichen Klausel a la: Sollte einer der Nacherben zum Zeitpunkt des Todes des ersten Elternteils seinen Pflichtteil geltend machen, so erhält er auch bei Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil. Von dieser ist bei Ihnen jedoch nicht die Rede. Da dies den Sachverhalt maßgeblich ändern und auch die Durchsetzung eines Pflichtteils das Familienklima belasten könnte, würde ich Ihnen raten einmal unsere Onlineanwälte zu befragen, welche Möglichkeiten Sie genau haben: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt Sie können Ihre Frage kostenlos und unverbindlich stellen und erhalten dann ein Angebot zur rechtsicheren Klärung des Sachverhaltes. Ich wünsche viel Erfolg! |
AW: Vorausvermächtnis und Pflichtteilergänzungsanspruch
Hallo,
Danke für den Hinweis. Mir liegt leider nur eine auszugsweise Kopie des Testaments vor, aber ich werde das Nachlaßgericht diesbezüglich um Auskunft bitten. Auch will ich versuchen, von der Stiefmutter ein Nachlaßverzeichnis zu bekommen. Welches fordert man da sinnvollerweise? Notariell, beeidet oder einfach? Viele Grüße |
AW: Vorausvermächtnis und Pflichtteilergänzungsanspruch
In Sachen Nachlassverzeichnis haben Sie freie Wahl, wie Sie es ganz gerne hätten. Der einschlägige Paragraf hierzu wäre dieser:
§ 2215 BGB - Nachlassverzeichnis - § 2215 BGB Nachlassverzeichnis - Erbrecht Erbrecht Einfach |
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