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Baileys 12.10.2013 16:03

Erbfall bei verschwundener Person
 
Mal folgender Fall angenommen:
Frau A erfährt von Ihrer Schwägerin B von einer Testamentsache für Schwägerin B und ihren Bruder C (=Ehegatte von A), nach Eintreten des entspr. Todesfalles in der Familie. C ist der Großneffe der Verstorbenen.
Das Erbe für B und C war innerhalb der Familie bereits vorher mündlich bekannt. Es handelt sich um 10.000€.
Herr C ist seit 2 Jahren verschwunden (polizeilich registriert). Dies ist der Haupterbin in der Familie bekannt. Auf Nachfrage durch A beim Notar (Kontakt durch B), weshalb Herr C keine Post erhielt, beruft man sich auf die Aussage der Haupterbin "C würde nicht existieren".
Bis heute ist C nicht gefunden oder für tot erklärt worden.

Meiner Ansicht nach darf das zuständige Gericht nicht unterstellen, Herr C sei für immer weg bzw. tot. Das Gericht hätte Herrn C anschreiben müssen.

Dies hat das Gericht auch getant, jedoch nur noch eindringlicher Bitte von A und B.

De facto sind die 10.000€ noch nicht an Herrn C geflossen. Sie schwimmen offenbar in der großen Erbmasse der Haupterbin herum. Diese war jedoch nicht gesprächsbereit für die Überweisung.

Was kann Frau A tun?
Was kann ggf. Frau D, Tochter von A und C, tun?
Ziel ist es von A, die Erbmasse für C oder wenigstens für D zu sichern. Im Optimalfall sogar für sich oder D sofort oder später zu beanspruchen.

Recht-Einfach 21.10.2013 21:30

AW: Erbfall bei verschwundener Person
 
Hallo,

also der Fall ist doch ein wenig komplex für ein Forum. Wobei ich aber auch annehmen muss, dass zwischen einer verschwundenen Person und einer für tot erklärten Person maßgebliche Unterschiede bestehen. Deshalb kommen wir hier mit einem "oder" nicht sehr viel weiter.

Grüße, Erbrecht Einfach


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