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Bärchen 29.10.2013 13:19

Nachträglicher Erbverzicht
 
Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe 2011 zusammen mit meinem Bruder das Haus unseres Vaters als Erbengemeinschaft geerbt. Nun ist es aber so, dass ich aus verschiedenen Gründen ausziehen möchte, es aber aus rein finanzieller Kraft nicht schaffe, meiner Verantwortung am Haus gerecht zu werden und gleichzeitig meine eigene Wohnung zu finanzieren. Meinem Bruder ist es nicht möglich mich auszuzahlen. Das möchte ich auch gar nicht. Ich drücke mich ja schließlich schon um die Verantwortung.

Letztendlich geht es mir dadrum, dass ich gern meinem Bruder das ganze Haus überschreiben würde, ohne dass ich dafür eine Gegenleistung erhalte. Das Haus und Grundstück ist ja selbst ein finanzieller Wert. Mein Bruder wehrt sich aber dagegen und droht einerseits damit, dass er dann auch darauf drängt sich von MIR auszahlen zu lassen. Das ist mir allerdings ohne den Verkauf unseres Elternhauses nicht möglich. Ic möchte schon, dass mein Bruder das Haus behält.

Gibt es einen Weg, wie ich aus der Erbengemeinschaft nachträglich herauskomme, ohne das mein Bruder sich querstellen kann? Welche Unterlagen benötige ich dazu? Erbschein und Grundbucheintrag hat mein Bruder und er gibt mir diesen auch nicht freiwillig heraus...

Vielen Dank,
Bärchen

Recht-Einfach 30.10.2013 16:41

AW: Nachträglicher Erbverzicht
 
Hallo,

bitte lesen Sie einmal hier zum Thema Erbengemeinschaft:
Erbengemeinschaft auflösen - Erbrecht Ratgeber

Da werden Sie schnell erkennen, dass es nicht allzu viele Wege aus der Gemeinschaft gibt, wenn Uneinigkeit herrscht.

Was ich nicht verstehe:
Wenn Sie das Haus Ihrem Bruder überschreiben wollen, wieso sollen Sie Ihn dann auch noch auszahlen? Da passt ja was nicht!

Das sieht ja so aus, als wenn keiner alleine in dem Haus bleiben möchte - somit bleibt in meinen Augen nur der Verkauf und die Aufteilung des Erlöses.


Erbrecht Einfach


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