Erbteil ist nur geringwertig
Hallo, hier mein Thema.
Nach dem Tod meines Vater ist meine Mutter Alleinerbin. Sie hatten beide ein gemeinschaftliches Testament verfasst. Darin steht: Meine Schwester soll Immobilie A erhält ( Wert 450.000 €). Mein Bruder soll Immobilie B erhalten ( Wert 400.000 €). Ich soll zwei Garten-Grundstücke erhalten ( Wert 14.000 € ) Bei allen drei Geschwistern ist ein Nacherbe bestimmt worden. Nun möchten meine Geschwister und meine Mutter das Testament auflösen um die Immobilien und die Garten-Grundstücke an uns zu verschenken. Werde ich jetzt um meinen Pflichtteil " hintergangen " ?? Was stünde mir beim ersten Testament überhaupt zu ? Oder soll ich dem ganzen überhaupt nicht zustimmen und im Erbfall auf mein Erbe, zwei Garten-Grundstücke, verzichten ? Vielen Dank für die Antworten |
AW: Erbteil ist nur geringwertig
Hallo,
ein gemeinschaftliches Testament oder Berliner Testament ist nur widerrufbar, wenn beide Ehegatten noch leben. Dies scheint in Ihrem Fall verwirkt zu sein. Der Pflichttteil steht Íhnen immer zu. Dies wäre nach der geschilderten Situation 1/6 (50% des gesetzlichen Erbteils von 1/3). Sie sollten sich im Fall der Fälle dann anwaltlichen Rat suchen. Erbrecht Einfach |
AW: Erbteil ist nur geringwertig
Dabei stellt sich natürlich auch die Frage, inwiefern sie zu ihrer Familie stehen, denn dies zeugt ja eindeutig von ungerechter Behandlung. Haben Sie denn früher bereits einen "Vorschuss" auf Ihr Erbe erhalten?
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AW: Erbteil ist nur geringwertig
Die Frage ist: Wie nah stehst du zu ihrer Familie ?
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