Unverschuldet Schulden geerbt
Hallo.
Vor 2 Jahren verstarb mein Schwager. Sachlage. Er lebte getrennt von seiner Frau , Tochter damals 16 lebte beim Vater , Sohn damals 9 bei der Mutter. Bei beiden lief Privatinsolvenz. Nach dem Tot von meinen Schwager haben wir die noch Ehefrau damals darauf hingewiesen das Erbe für die Kinder auszuschlagen. Jetzt über 2 Jahre danach habe ich durch Zufall von der Anwältin der Frau des verstorbenen erfahren das sie es damals versäumt hat und die inzwischen volljährige Tochter des verstorbenen die schulden des Vaters geerbt hat und jetzt selber vor der Privatinsolvenz steht. Ist da alles rechtens gelaufen ?? Kann sie unverschuldet und ohne das sie rechtzeitig informiert wurde da einfach so rein rutschen ? Kann man die Mutter wegen Vorsatz belangen? Wie kommt meine Nichte da raus?? Gibt´s jetzt noch Möglichkeiten das erbe auszuschlagen?? |
AW: Unverschuldet Schulden geerbt
Hallo,
im Erbrecht ist es so, dass dem Erben nach Kenntnis vom Erbe 6 Wochen Frist für die Ausschlagung gegeben werden. Danach fällt das Erbe automatisch zu. Aus berechtigten Gründen kann das Erbe danach nochmalig mit einer Frist von 6 Wochen ausgeschlagen werden. Beide Fristen wurden versäumt und ich glaube nicht, dass eine Ausschlagung nun nach zwei Jahren noch möglich ist. So leid wie es mir tut, aber da hat die Mutter geschlafen, denn wenn der Erblasser in Privatinsolvenz ist, dann wäre das das Erste, was ich tun würde. Vielleicht gibt es noch einen Kniff, weil die Tochter nicht volljährig ist? Problem, Sie ist geschäftsfähig. Aber das sind von mir nur Mutmaßungen, weshalb ich Ihnen nur raten kann unsere Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Rufen Sie einen Anwalt an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Alle Informationen erhalten Sie hier: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Ergebnisse in diesem Thema mitteilen. Viel Erfolg. Erbrecht Einfach |
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