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firefighter344 22.12.2013 13:50

Erbschaft und Testamentsvollstrecker
 
Hallo zusammen.

Ich habe mal ein paar Fragen,vielleicht kann man mir hier helfen.
Meine Mutter ist gestorben,mein Vater ist schon vor 21 Jahren verstorben und ich bin Einzelkind.
Ich und meine getrennt lebende Frau haben eine 7,5 jährige Tochter.
Diese wurde von meiner Mutter als Alleinerbin eingesetzt. Zu erben ist eine Immobilie,ein Zweifamilienhaus mit Grundstück. Ohne weiteren Werte. Dieses ist aber mit ca 72000 Euro verschuldet.
Aus diesem Grund haben wir, meine getrennt lebende Frau und ich, das Erbe beim Amtsgericht ausgeschlagen,das Testamentarische Erbe,sowie auch die gesetzliche Erbfolge.

Dort wurde mir mitgeteilt das jetzt die gesetzliche Erbfolge eintritt,das heißt das ich jetzt der nächste Erbe bin. Also für die 6 Wochen Ausschlagungsfrist Alleinerbe erstmal.

Meine Mutter hat das Testament 2006 geschrieben,kurz nach unserer Tochters Geburt. Das Verhältnis zwischen uns würde ich als sehr angespannt bezeichnen,da ich mir den Erbteil meines Vaters damals auszahlen lassen habe,um Schulden zu tilgen. Deswegen wohl aus das Testament.
In diesem ist kein weiterer Erbe vermerkt,bei Ausschlagung oder anderer Dinge.
Meine Mutter hat ihre Schwester,also meine Tante, als Testamenstvollstreckerin über eine Vorsorgevollmacht eingesetzt. Diese soll ihren Nachlass verwalten. Unter anderem soll das Haus verkauft werden, um die Schulden begleichen zu können. Die Differenz zwischen Verkausfwert und Schulden soll für unsere Tochter angelegt und bis zum 20. Lebensjahr verwaltet werden. Vom Prinzip eine gute Idee.

So nun meine Fragen.

Wir haben das Erbe ja ausgeschlagen für unsere Tochter.

Welche Bedeutung hat jetzt das Testament noch?

Ist es damit hinfällig, als wirkungslos?

Was darf meine Tante jetzt mit dem Haus machen? Darf es verkauft werden in der Ausschlagungsfrist von mir?

Habe ich Anspruch auf Einsicht die Auflistung der gesamten Schulden?

Ist es im Moment meine Immobilie in der Zeit der Ausschlagungsfrist?

Ist jetzt die Aufgabe meiner Tante auch erloschen,da ja das Erbe von der testamentarischen Erbin,unserer Tochter,ausgeschlagen wurde?

Ich wäre über Hilfe sehr erfreut,denn ich bin mit dieser Situation überfordert,denn ich kann über diese Sache nicht wirklich mit meinen beiden Tanten und deren Männern reden,da sie eine andere Sicht haben als ich.
Das Problem ist ich habe selber Schulden,aber ich hänge sehr an meinem Elternhaus. Das ist das einzige was ich noch von meinen Eltern habe,vor allem meines Vaters und ich möchte es in der Familie behalten,denn mein Großvater hat es gekauft. Ich möchte es auch für die Zukunft meiner Tochter haben.
Ich bedanke mich schon mal im voraus. Auch wenn dieser Text und Ausführung etwas länger ist,aber ich weiß nicht mehr weiter.


Mfg firefighter344

Recht-Einfach 28.12.2013 15:45

AW: Erbschaft und Testamentsvollstrecker
 
Zitat:

Zitat von firefighter344 (Beitrag 8373)
Welche Bedeutung hat jetzt das Testament noch? Ist es damit hinfällig, als wirkungslos?

Schlägt ein Erbe die Erbschaft aus, so ist der nächste Familienangehörige erbberechtigt und tritt an dessen Stelle im Testament. Wirkungslos wird es dadurch nicht.

Zitat:

Zitat von firefighter344 (Beitrag 8373)
Was darf meine Tante jetzt mit dem Haus machen? Darf es verkauft werden in der Ausschlagungsfrist von mir?

Ihre Tante ist meines Erachtens nach an die Weisungen im Testament gebunden. Da hier nicht klar ist, inwieweit das Testament abgefasst wurde in Sachen Hausverkauf und Anlage des Überschusses für die Tochter kann ich auch keine weiteren Hilfestellungen leisten.

Zitat:

Zitat von firefighter344 (Beitrag 8373)
Habe ich Anspruch auf Einsicht die Auflistung der gesamten Schulden?

Da Sie nun erbberechtigt sind würde ich sagen: JA.

Zitat:

Zitat von firefighter344 (Beitrag 8373)
Ist es im Moment meine Immobilie in der Zeit der Ausschlagungsfrist?

Da Ihre Tochter ausgeschlagen hat, würde ich sagen: JA.

Zitat:

Zitat von firefighter344 (Beitrag 8373)
Ist jetzt die Aufgabe meiner Tante auch erloschen, da ja das Erbe von der testamentarischen Erbin, unserer Tochter,ausgeschlagen wurde?

Hier würde ich sagen: NEIN - da Sie ja an die Stelle Ihrer Tochter rutschen.

Da der Fall doch etwas verzwickt ist und auch die Tochter noch nicht sehr alt, kann ich nur nahelegen sich anwaltlichen Rat einzuholen. Wir bieten in unserem Portal diverse Möglichkeiten für eine kostengünstige Kontaktaufnahme und Rechtsberatung durch einen Anwalt. Lesen Sie dazu bitte hier, da es doch um einen nicht unerheblichen Geldbetrag gehen kann:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt

Ich würde mich freuen, wenn Sie Ihre Ergebnisse in diesem Thema mitteilen und wünsche viel Erfolg.


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