Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Erbschaft und Erbe (https://www.forum-recht-einfach.de/erbschaft-und-erbe/)
-   -   Anteil mit 50% an Immobilie als Vermächtnis - Auszahlung? (https://www.forum-recht-einfach.de/erbschaft-und-erbe/anteil-mit-50-immobilie-als-vermaechtnis-auszahlung-2550.html)

Hubi 14.01.2014 16:54

Anteil mit 50% an Immobilie als Vermächtnis - Auszahlung?
 
Hallo zusammen,
nach dem Tod meines wiederverheirateten Vaters findet sich lediglich ein älteres formgerechtes Testament in dem meiner jetzigen Stiefmutter ein 50% Anteil an einem Haus vermacht wurde. Dies allerdings lange vor der letztendlichen Heirat der beiden (Zugewinngemeinschaft). Danach hat mein Vater offensichtlich keine neueren testamentarischen Verfügungen mehr getroffen. Sonst ist kein weiterer wesentlicher Nachlass (geringes Anlage-/Barvermögen) vorhanden. Meine Stiefmutter geht von einer gesetzlichen Erbfolge aus und will dieses alte Testament nicht akzeptieren.

Würde die Annahme des Vermächtnisses durch meine Stiefmutter weitere (Pflichtteils-)ansprüche von ihr ausschließen?
Hätte sie nach Ausschlagung des Vermächtnisses lediglich noch einen Pflichtteilsanspruch von 1/4 der Gesamterbmasse?

Wie muss ich ggf. meiner Stiefmutter das Vermächtnis erfüllen? Wer bestimmt letztendlich darüber, wie das Vermächtnis erfüllt wird? Eigentlich würde ich gerne die Eintragung eines 50% Besitzanteils an sie vermeiden und lieber alternativ die Auszahlung des 50% Zeitwertes der Immobilie anstreben. Vermutlich möchte meine Stiefmutter aber auf einer hälftigen Besitzeintragung bestehen, obwohl eine gemeinsame Bewirtschaftung des Hauses nicht zukunftsfähig ist.

Wer hat das Recht über die Art der Vermächtniserfüllung zu bestimmen?

Danke für Infos

Hubi

Recht-Einfach 15.01.2014 17:21

AW: Anteil mit 50% an Immobilie als Vermächtnis - Auszahlung?
 
Hallo,

wir haben hier eine relativ ausführliche FAQ zum Thema Vermächtnis:
Vermächtnis - Fragen und Antworten - Erbrecht Ratgeber
Vielleicht finden Sie dort ein paar Antworten.

Die Aktualität eines Testaments spielt meiner Kenntnis nach keine Rolle. Sobald ein Testament vorliegt, ist dieses auch verbindlich und schließt die gesetzliche Erbfolge aus.

Somit wäre Ihre Stiefmutter mit dem Vermächtnis befriedigt. Der Pflichtteil würde dann 25% betragen (die Hälfte von 50% laut gesetzlicher Erbfolge).

Jedoch wäre zu prüfen, ob Ihre Stiefmutter nach Ausschlagung des Vermächtnisses auch noch den Pflichtteil geltend machen kann. Lesen Sie dazu bitte einmal hier:
Erbe & Vermächtnis ausschlagen => Pflichtteil?

Ich hoffe die Informationen waren hilfreich und ich wünsche viel Erfolg!


Erbrecht Einfach

Recht-Einfach 17.01.2014 22:17

AW: Anteil mit 50% an Immobilie als Vermächtnis - Auszahlung?
 
Antworten zu einem Thema bitten wir auch immer in diesem zu posten:

Antwort von Hubi:
-----
Hallo, habe das alles soweit verstanden und gehe davon aus, dass meine Stiefmutter ihr Vermächtnis annehmen wird. Da dieses fast die Hälfte der gesamten Erbmasse (50% Anteil am Haus) ausmacht, wird wird auch kein weiterer Anspruch (Stichwort Pflichtteilergänzung etc.) von ihr geltend gemacht werden können.

Nicht beantwortet ist bisher aber der zweite Teil der ursprünglichen Fragestellung:

Wie muss dieses Vermächtnis von mir als Erben eigentlich erfüllt werden? Der Originaltext im Testament lautet: "50% am Haus in ....vermache ich Frau .....".
Da ein gemeinsames Bewirtschaften des Hauses aufgrund der zerrütteten Situation nicht mehr möglich sein wird, würde ich gerne meine Stiefmutter nach dem derzeitigen Verkehrswert auszahlen. Diese möchte aber auf einer hälftigen Eigentumsübertragung (Katkaster/Grundbuch) bestehen. Wer entscheidet letztendlich darüber, ob ein Besitzeintrag oder eine geldwerte Auszahlung zur Erfüllung des Vermächtnisses statthaft ist?

Gruß
Hubi

Recht-Einfach 17.01.2014 23:01

AW: Anteil mit 50% an Immobilie als Vermächtnis - Auszahlung?
 
Hallo, die wichtigsten Textpassagen zum Erfüllen des Vermächtnis finden Sie hier:
Vermächtnis erfüllen und einfordern - Erbrecht Ratgeber

Sollte im Testament keine Auszahlung geregelt sein, so befinden Sie sich mit Ihrer Stiefmutter in einer Erbengemeinschaft. Erbengemeinschaft bedeutet, dass alle beteiligten Erben den Wert von Grund, Boden und Immobilie teilen. Hiermit kann auch eine Eintragung in das Grundbuch einher gehen, wenn keine andere Regelung getroffen wird.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:02 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1