Schwester im Ausland blockiert Auszahlung
Brauche Hilfe fuer folgenden Fall:
Mutter von 4 Kinder (Erw)ist verstorben und hinterlaesst ein Sparkonto. Erbschein wird bei der Bank vorgelegt wird. Eine Erbin befindet sich in Russland, die Bank haendigt den hier ansaessigen Erben ein Formular aus welches die Erbin in Russland ueber das Konsulat notariell bestaetigen lassen soll. Oder persoenlich mit den restlichen Erben bei der Bank erscheinen soll um das Geld auf dem Sparkonto zu erhalten. Die Erbin reagiert auf das Formular und die Aufforderung nicht. Es ist absehbar das sie sich weigert, um die Abwicklung zu behindern. 4 Monate sind vergangen und keiner der Erben kommt an das ihm vererbte Geld. Die Bank verlangt Gebuehren. Was kann rechtlich getan werden, bitte um Hilfe und wie ist die Frist die ein Erbe hat bevor er ein Erbe ablehnt oder annimmt? Gruss Claudia |
AW: Schwester im Ausland blockiert Auszahlung
Hallo,
die Frist ein Erbe auszuschlagen beträgt sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbe: Erbe ausschlagen und Erbe ablehnen - Erbrecht Ratgeber Bzgl. der Handhabe mit der Schwester in Russland kann leider nur ein Rechtsanwalt helfen. Ich würde Ihnen für diesen Fall unsere Online-Rechtsberatung empfehlen: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt Schildern Sie Ihren Sachverhalt ausführlich und Sie erhalten kostenlos und unverbindlich ein Angebot für die Bearbeitung. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
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