Geburtsurkunde von ausschlagenden Erben
Hallo zusammen,
vor ein paar Monaten ist ein Onkel von mir gestorben. Die meisten Erben haben ausgeschlagen bzw. werden das noch tun. Ich gehöre zu den wenigen, die das Erbe annehmen. Vor einigen Tagen habe ich bei einer Notarin nachgefragt, was noch alles für den Erbschein benötigt wird. Mir wurde gesagt - und auch am nächsten Tag von der Rechtspflegerin bestätigt - dass ich von allen, auch von denen, die das Erbe ausgeschlagen haben, beglaubigte Kopien ihrer Geburtsurkunden besorgen müsste. Jetzt habe ich 2 Fragen: 1. Ist das überall so oder nur in Hessen bzw. eine Spezialität meines zuständigen Amtsgerichts? 2. Ich habe schon bei zwei meiner Verwandten angerufen und bin gegen eine Mauer gelaufen. Sie weigern sich, mir diese Urkunden zu besorgen, weil sie es für unnötig halten. Kann ich mir den Auftrag, diese Urkunden zu besorgen (wenn ich sie denn tatsächlich brauche), von meiner Rechtspflegerin schriftlich geben lassen, um meine Verwandtschaft zu überzeugen? 3. Oder gibt es andere(n) Möglichkeit(en)? Schon mal danke im voraus für sachkundige Antworten. |
AW: Geburtsurkunde von ausschlagenden Erben
Sind offenbar 3 Fragen draus geworden :rolleyes:
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AW: Geburtsurkunde von ausschlagenden Erben
Hallo,
da Sie bereits von einem Rechtspfleger und einem Notar beraten werden, sollten diese Personen auch Ihre Anprechtpartner sein. Ein kostenloses Forum kann bei solchen individuellen Fragen keine Hilfe mehr leisten. So leid wie es mir tut. Erbrecht Einfach |
AW: Geburtsurkunde von ausschlagenden Erben
Vielen Dank.
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