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sandra878787 10.02.2014 13:30

Ein Erbe lebt alleine im Haus, welches einer Erbengemeinschaft gehört
 
Hallo zusammen.
erstmal zu den Fakten:
Mein Vater ist im September gestorben, er lebte mit seiner Frau (nicht meine Mutter) in deren Einfamilienhaus.
Nach dem Tod meines Vaters lebte seine Frau natürlich weiterhin in diesem Haus.
Jetzt hat sie mir eine auflistung geschickt mit allen Kostenpunkten wie Beerdigung, Hausschätzung etc. Darunter ist ein Punkt die monatliche Hypothekenzahlung an die Bank.
Ich habe mich im Internet schlau gemacht und bin nun darauf gestossen:

In einer Erbengemeinschaft müssen grundsätzlich alle Miterben die Lasten eines Nachlassgrundstückes im Verhältns ihrer Erbteile tragen.11 Im Grundsatz gilt dies auch dann, wenn das Grundstück nur von einzelnen Miterben genutzt wird. Ausnahmsweise soll jedoch ein einzelner Miterbe die Lasten des Grundstücks tragen müssen, wenn er das Grundstück allein nutzen darf. Dies beruhe darauf, dass die Lastentragung die Kehrseite der Befugnis aller Miterben sei, das Grundstück gemeinsam zu nutzen

Also was ich daraus lese ist, dass die Frau meines Vaters, die alleine in dem besagten Haus wohnt, deswegen auch die Hypothek gänzlich bezahlen muss.
Habe ich das richtig verstanden?

Bin leider nicht so geübt mit Gesetzestexten.



Grüsse Sandra

Recht-Einfach 10.02.2014 19:41

AW: Ein Erbe lebt alleine im Haus, welches einer Erbengemeinschaft gehört
 
Hallo,

ich beziehe mich einmal ausschließlich auf Ihre Recherche und versuche zu übersetzen:
Zitat:

In einer Erbengemeinschaft müssen grundsätzlich alle Miterben die Lasten eines Nachlassgrundstückes im Verhältns ihrer Erbteile tragen. Im Grundsatz gilt dies auch dann, wenn das Grundstück nur von einzelnen Miterben genutzt wird.
Ich denke dieser Absatz ist soweit klar.

Zitat:

Ausnahmsweise soll jedoch ein einzelner Miterbe die Lasten des Grundstücks tragen müssen, wenn er das Grundstück allein nutzen darf. Dies beruhe darauf, dass die Lastentragung die Kehrseite der Befugnis aller Miterben sei, das Grundstück gemeinsam zu nutzen.
Nutzt ausschließlich einer der Mitererben das bebaute Grundstück, so hat dieser die Lasten zu tragen. Das resultiert daraus, dass die anderen Erben keinen Nutzen haben und eine gemeinschaftliche Nutzung nicht erfolgt.


Erbrecht Einfach

sandra878787 11.02.2014 08:44

AW: Ein Erbe lebt alleine im Haus, welches einer Erbengemeinschaft gehört
 
vielen lieben dank für die antwort :-)


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