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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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#1
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Berechnung des Erbanteils unter Geschwistern
Eltern verstorben.
Drei Geschwister, davon eines verstorben, aber zwei Kinder des Verstorbenen. Barvermögen 70000 Euro und ein Haus (Schätzwert 80000 Euro). Im Testament ist mir das Haus zugesprochen worden. Was bekommt der andere Geschwisterteil bzw. die Kinder des verstorbenen Geschwisterteils? Danke für die Hilfe! |
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#2
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AW: Berechnung des Erbanteils unter Geschwistern
Hallo,
Die Kinder der Verstorbenen erben wie im Testament festgelegt. Besonderheit: An die Stelle des verstorbenen Geschwisternteils treten die Kinder. Mehr kann ich auf Grund der wenigen Angaben nicht sagen und hoffe die Frage ist beantwortet. Erbrecht Einfach
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#3
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AW: Berechnung des Erbanteils unter Geschwistern
Danke für die Antwort.
Was mich interessiert, ist die Frage, bekomme ich aus dem Barvermögen auch einen Teil, oder ist das mit dem Hauswert abgegolten? Oder muß ich vielleicht sogar noch etwas an die Geschwister auszahlen, da der Hauswert über dem Barvermögen liegt? Danke für alle Antworten. |
#4
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AW: Berechnung des Erbanteils unter Geschwistern
Das hängt von der Formulierung bzgl. des Barvermögens im Testament ab.
Wichtig und abhängig was Sie erben ist hierbei, dass die Pflichtanteilsansprüche der anderen Geschwister nicht unterschritten werden. Bei vier Kindern macht das 25% am Vermögen, der Pflichtteil beträgt somit 12,5%. Bei einer Vermögensmasse von 150.000 EUR sind das 18.750, die jedem Kind des Erblassers zustehen! Erbrecht Einfach
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Stichworte |
barvermögen, eltern, geschwister, haus, kinder, pflichtteil, testament |
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