Streit über Nachlasswert des Hauses
Hallo an die Fachleute, ich bin neu hier und begrüße alle ganz herzlich. Wie soll es anders sein, habe ich eine Fachfrage zu einem recht komplizierten Fall und hoffe auf Hilfe. Folgende Sachverhaltsdarstellung.
Ich habe im Juni 2013 wg Todes meiner Oma diese alleine beerbt und besitze nun 13/16 des EFH, in dem sie wohnte. 2/16 gehören meiner Mutter und 1/16 meinem Bruder (aus früheren Todesfällen des Opas und des Vaters). Ich bin der Erbe und mein Bruder der Pflichtteilsberechtigte. Das Haus wurde mit Gutachten geschätzt; mein Bruder erkennt den Wert nicht an und geht (ganz pauschal) von einem Wert des Hauses aus, der mehr als doppelt so hoch ist. Ohne jegliche nähere Inaugenscheinnahme des Hauses. Da er bereits einen RA eingeschaltet hat (ich nun auch) ist mit ihm nicht mehr zu reden. Da scheinen alte "Kindheitsrechnungen" noch offen zu sein. ES scheint, er gönnt mir das HAus nicht. DAs Haus steht leer und ist stark renovierungsbedürftig. Gespartes Geld habe ich keines. Von daher habe ich jetzt doppelt Kosten: meine Mietswohnung, und nun auch das Haus. Ich würde Haus und Grunsdtück gerne erhalten, beharre aber auf dem Wert des Gutachters. Denn das Wertgutachten ist in sich schlüssig und gut belegt (25 Seiten). Wie würde ich jetzt am besten vorgehen? Kann ich als Erbe eine Feststellungsklage gegen den Pflichtteilsberechtigten anstrengen? Wäre dies sinnvoll? Vielen Dank im Voraus für möglichst gute, erfahrene Antworten. LG Abelius |
AW: Streit über Nachlasswert des Hauses
Hallo,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihr Anwalt Sie in dieser Sache beraten sollte. Ein Forum kann zwar Hinweise geben, aber keine anwaltliche Beratung ersetzen, die hier nötig ist und von der Sie ja bereits Gebrauch machen! Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:39 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1