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Alex 25.02.2014 21:38

Erbregelung Haus
 
Hallo,
Nach dem Tod unseres Vaters sind wir (3 Kinder) uns einig, dass unsere Mutter alles behalten soll, machen uns aber Gedanken über die sinnvollste Gestaltung der Erbregelung, insbesondere wg. des Hauses.
Daher meine Fragen: Das Haus/Grundstück war alleine auf meinen Vater eingetragen. Wen es jetzt auf einen neuen Erben (z. B. meine Mutter) eingetragen wird, fallen wahrscheinlich sehr hohe Gebühren an, die nochmals fällig werden, sobald unsere Mutter an uns vererbt, oder? Woran bemessen sich diese Gebühren?
Sollten wir uns für eine Erbengemeinschaft entscheiden, wie lässt sich verhindern, dass ein Erbe (z. B. ein Schwiegersohn im Falle des Todes meiner Schwester) auf Auszahlung seines Erbteils drängt, wodurch wir zum Verkauf des Hauses gezwungen wären?
Wenn wir uns in dieser Erbangelegenheit beraten lassen, an wen wenden wir uns am besten (Rechtsanwalt, Notar)? Mit welchen Kosten müssen wir rechnen?
Vielen Dank.

Recht-Einfach 26.02.2014 09:57

AW: Erbregelung Haus
 
Hallo,

was ist denn überhaupt im Testament geregelt? Oder liegt kein Testament vor?
Ohne das zu wissen kann leider keine Frage beantwortet werden!

Erbrecht Einfach

Alex 26.02.2014 20:26

AW: Erbregelung Haus
 
Hallo,

ein Testament ist nicht vorhanden. Auch ein Ehevertrag hatten meine Eltern nicht.

Vielen Dank.

Recht-Einfach 27.02.2014 19:14

AW: Erbregelung Haus
 
Hallo,

die Umschreibung eines Hauses kostet nicht die Welt. Dazu kann Ihnen ein Notar jedoch mehr sagen. Meiner Erfahrung nach liegen die Notarkosten bei unter einem Prozent des zu übertragenden Wertes.

Jedoch ist zu beachten, dass bei einer Umschreibung von Todes wegen keine Gebühren anfallen. Dies wäre nur der Fall, wenn das Haus zu Lebzeiten verschenkt (übertragen) worden wäre.

Den Rest müssten Sie unter sich innerhalb der Erbengemeinschaft ausmachen. Die Mutter würde in diesem Falle nur alles erben, wenn alle anderen Ihren Erbverzicht erklären.

Um einer vorzeitigen Auszahlung vorzubeugen, können auch Verträge innerhalb der Erbengemeinschaft geschlossen werden.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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