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Nickel1000 27.02.2014 09:18

Pflichtteil: Wert ermitteln schon Verpflichtung?
 
Guten Tag,

der Vater meiner Frau ist gestorben - Alleinerben ist ihre Mutter.
Meine Frau überlegt nun ob sie nicht den Pflichtteil einfordert (sie hat noch eine Schwester). Da ihre Mutter nicht auf normalem Wege Auskunft gibt stehen wir nun vor Frage wie vorgehen.
Da die Höhe des Pflichteils nicht bekannt haben wir ja auch keine Basisi für eine Entscheidung für oder gegen den Pflichtteil.
Meine Frage nun. Wenn wir jetzt zusammen mit einem Anwalt auf dem üblichen juristsischem Weg (Gutachter etc.) eine Wertermittlung des Pflichtteils durchführen lassen bedeutet das auch schon das man sich für den Pflichtteil entschieden hat ? Oder kann man erstmal die Höhe des Pflichteils bestimmen lassen (mal aussen vor gelassen wer die Kosten trägt) und sich dann entscheiden ?
Vielen Dank.

Recht-Einfach 27.02.2014 19:53

AW: Pflichtteil: Wert ermitteln schon Verpflichtung?
 
Hallo,

bitte lesen Sie doch einmal hier zum Pflichtteil:
Pflichtteil Berechnung und Höhe des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber

Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber

Meines Erachtens nach, ist die Bitte um Ermittlung des Nachlasswertes noch keine Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches. Dies sollten Sie sich aber von einem Anwalt bestätigen lassen, da dieser auch mit dem weiteren Verfahren betraut werden müsste.

Ich wünsche viel Erfolg,


Erbrecht Einfach


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