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Hausmann 12.06.2014 11:20

Erbschaft vor Tod an Stiefmutter überschrieben
 
Guten Tag,

mein Vater ist verstorben und hat seine 3 Enkel (meine Kinder) zu gleichen Erben eingesetzt. Es ist angeblich nur Barvermögen vorhanden. Keine Häuser und Grundstücke.
Ich bin das einzige Kind meines Vaters. Keine weiteren Verwandten.
Meine leibliche Mutter ist ebenfalls verstorben.

Trotz Vorlage eines Erbscheins sagt die Hausbank meines Vaters, es wäre keinerlei Vermögen vorhanden und gibt keine weiteren Auskünfte. Obwohl laut Testament Sparkonten vorhanden sein müssten.

Es wird vermutet, dass mein Vater sein Vermögen seiner Frau (meine Stiefmutter) überschrieben hat. Nach deren Tod im Oktober 2013 hat ihre Tochter (Stieftochter meines Vaters) alles geerbt.

Haben meine Kinder und ich einen Anspruch aus diesem Erbe?
Welche rechtlichen Mittel und Wege stehen uns zur Verfügung, wenn die Stieftochter das Erbe meines Vaters zurückhält bzw. verschweigt?

Für eine aussagekräftige Antwort wäre ich sehr dankbar.

Recht-Einfach 16.06.2014 09:55

AW: Erbschaft vor Tod an Stiefmutter überschrieben
 
Hallo,

Sie sollten in diesem Fall definitiv einen Anwalt konsultieren. Sollten Werte überschrieben worden sein, ist die Frage, wann dieser Vorgang von statten ging, da eine Überschreibung einer Schenkung gleichzusetzen ist. Diese wird bis zu 10 Jahre mit abschmelzendem Anteil in die Erbmasse mit einberechnet.

Lesen Sie dazu bitte auch hier und die entsprechenden weiteren Themen:
Schenkung statt Erbe - Erbrecht Ratgeber - Schenkung

Sollte es sich in diesem Fall um eine Böswillige schenkung handeln, haben Sie noch weitergehende Möglichkeiten, der Nachweis ist nur meist schwer zu erbringen.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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