Erbschaft der Kinder aus vorheriger Ehe
Meine jetzige Frau soll so viel wie möglich von unseren gemeinsamen
Ersparnissen erben, um im Alter genügend Geld zur Verfügung zu haben, welches ihr z.B. ermöglicht, die jetzige Wohnung zu behalten und nicht in eine kleinere Wohnung umziehen zu müssen. Kann ich im Testament festlegen, dass meine drei Kinder aus vorheriger Ehe nur den Pflichteil erhalten und wieviel Prozent vom Erbe würde dies dann insgesamt ausmachen? |
AW: Erbschaft der Kinder aus vorheriger Ehe
Hallo,
das einfachste in Ihrem Fall wäre ein Berliner Testament (gemeinschaftliches Testament). In diesem Testament setzen sich die beiden Ehegatten als gegenseitige Alleinerben ein. Nach versterben des ersten Ehegatten werden die Nachkömmlinge somit vorerst übergangen und das Erbe fällt dem verbliebenen Ehegatten zu. Dann werden Regulierungen zu den Schlusserben getroffen, was dann z.B. Ihre Kinder aus erster Ehe sein könnten. Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel: Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament - Testament verfassen - Erbrecht Ratgeber Und auf dieser Seite stellen wir in Kürze ein Berliner Testament Muster bereit: Berliner Testament - Gemeinsames Testament Muster Erbrecht Einfach |
AW: Erbschaft der Kinder aus vorheriger Ehe
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