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-   -   Erbschaft der Kinder aus vorheriger Ehe (https://www.forum-recht-einfach.de/erbschaft-und-erbe/erbschaft-der-kinder-aus-vorheriger-ehe-2733.html)

Hobusch 29.06.2014 08:52

Erbschaft der Kinder aus vorheriger Ehe
 
Meine jetzige Frau soll so viel wie möglich von unseren gemeinsamen
Ersparnissen erben, um im Alter genügend Geld zur Verfügung zu haben,
welches ihr z.B. ermöglicht, die jetzige Wohnung zu behalten und nicht in
eine kleinere Wohnung umziehen zu müssen.
Kann ich im Testament festlegen, dass meine drei Kinder aus vorheriger
Ehe nur den Pflichteil erhalten und wieviel Prozent vom Erbe würde dies
dann insgesamt ausmachen?

Recht-Einfach 30.06.2014 10:03

AW: Erbschaft der Kinder aus vorheriger Ehe
 
Hallo,

das einfachste in Ihrem Fall wäre ein Berliner Testament (gemeinschaftliches Testament).

In diesem Testament setzen sich die beiden Ehegatten als gegenseitige Alleinerben ein. Nach versterben des ersten Ehegatten werden die Nachkömmlinge somit vorerst übergangen und das Erbe fällt dem verbliebenen Ehegatten zu.

Dann werden Regulierungen zu den Schlusserben getroffen, was dann z.B. Ihre Kinder aus erster Ehe sein könnten. Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel:
Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament - Testament verfassen - Erbrecht Ratgeber

Und auf dieser Seite stellen wir in Kürze ein Berliner Testament Muster bereit:
Berliner Testament - Gemeinsames Testament Muster


Erbrecht Einfach

Hobusch 30.06.2014 12:13

AW: Erbschaft der Kinder aus vorheriger Ehe
 
Zitat:

Zitat von Recht-Einfach (Beitrag 8943)
Hallo,

das einfachste in Ihrem Fall wäre ein Berliner Testament (gemeinschaftliches Testament).

In diesem Testament setzen sich die beiden Ehegatten als gegenseitige Alleinerben ein. Nach versterben des ersten Ehegatten werden die Nachkömmlinge somit vorerst übergangen und das Erbe fällt dem verbliebenen Ehegatten zu.

Dann werden Regulierungen zu den Schlusserben getroffen, was dann z.B. Ihre Kinder aus erster Ehe sein könnten. Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel:
Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament - Testament verfassen - Erbrecht Ratgeber

Und auf dieser Seite stellen wir in Kürze ein Berliner Testament Muster bereit:
Berliner Testament - Gemeinsames Testament Muster


Erbrecht Einfach

Vielen Dank für diesen Hinweis, der mir sehr weiter hilft.


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